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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 242/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 2330
BausicherheitenBausicherheiten
Neue Verjährung in Lauf gesetzt: Bürge kann Verjährungseinrede nicht erheben!

BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 242/15

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1303; IMRRS 2024, 0532; IVRRS 2024, 0224
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind Geschäftsgeheimnisstreitsachen!

BGH, Beschluss vom 09.11.2023 - I ZB 32/23

1. Unter die Geschäftsgeheimnisstreitsachen im Sinne des § 16 Abs. 1 GeschGehG fallen auch selbständige Beweisverfahren.*)

2. Soweit § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG die Anfechtbarkeit von Anordnungen nach § 16 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 GeschGehG beschränkt, gilt dies nicht für in einem selbständigen Beweisverfahren ergangene Anordnungen. Insbesondere kann ein dem selbständigen Beweisverfahren eventuell nachfolgendes Klageverfahren nicht als Hauptsache im Sinne des § 20 Abs. 5 Satz 4 GeschGehG zu dem selbständigen Beweisverfahren angesehen werden.*)

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IBRRS 2023, 2225; IMRRS 2023, 1005; IVRRS 2023, 0382
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Familie muss Grundstück und Haus nach Behördenfehler räumen

OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2023 - 5 U 81/20

1. Wer sich auf die Unrichtigkeit der Eintragung eines Eigentümers aufgrund eines Testaments beruft, muss beweisen, dass der eingetragene Eigentümer nicht Gesamtrechtsnachfolger geworden ist.

2. Der Eigentumserwerb durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren führt zwar zu einer zu berichtigenden Unrichtigkeit des Grundbuchs, die allerdings rückwirkend durch rechtskräftige Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses beseitigt wird.

3. Der Eigentümer des Grundstücks kann Herausgabe der Nutzungen von einem zwischenzeitlich aufgrund eines rechtskräftig aufgehobenen Zuschlags in der Zwangsversteigerung eingetragenen vermeintlichen Eigentümer ab der Zustellung des Aufhebungsbeschlusses verlangen. (Leitsätze der Redaktion)

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IBRRS 2022, 3538; IMRRS 2022, 1557; IVRRS 2022, 0548
ProzessualesProzessuales
Zweifel am Vorliegen des Benachteiligungsvorsatzes gehen zu Lasten des Gläubigers!

BGH, Urteil vom 13.10.2022 - IX ZR 130/21

Hat der Tatrichter im Rechtsstreit des Gläubigers gegen den Bürgen, der das Wiederaufleben der Forderung des Gläubigers bestreitet, nach Rückgewähr der vermeintlich anfechtbaren Leistung an den Insolvenzverwalter bei ansonsten feststehender Tatsachengrundlage Zweifel am Vorliegen des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes des Schuldners, geht dieser Umstand zu Lasten des Gläubigers.*)

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IBRRS 2022, 3634; IMRRS 2022, 1597; IVRRS 2022, 0567
Mit Beitrag
ZwangsversteigerungZwangsversteigerung
Zwangsversteigerung, Erbrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.08.2022 - 5 U 81/20

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2017, 2109; IVRRS 2017, 0332
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann ist der Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde entbehrlich?

BGH, Beschluss vom 17.05.2017 - VII ZB 64/15

Der gemäß § 20 Abs. 2 AVAG vorgeschriebene Nachweis der Sicherheitsleistung durch öffentliche Urkunde kann ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn sich der Einwand des Gläubigers, der Nachweis der Sicherheitsleistung sei nicht durch öffentliche Urkunde geführt, als rechtsmissbräuchlich erweist (§ 242 BGB).*)

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IBRRS 2016, 2330
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Neue Verjährung in Lauf gesetzt: Bürge kann Verjährungseinrede nicht erheben!

BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 242/15

Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung BGH, Urteil vom 12.03.1980 - VIII ZR 115/79, BGHZ 76, 222).*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen

1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

(1) Verjährung. (VOB/B § 17 Abs. 4 Rn. 156-163)