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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 242/15
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IBRRS 2016, 2330
Bausicherheiten
Neue Verjährung in Lauf gesetzt: Bürge kann Verjährungseinrede nicht erheben!
BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 242/15
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IBR 2016, 641 | BGH - Kann der Bürge die Einrede der Verjährung der Hauptschuld trotz Urteils erheben? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2330
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Neue Verjährung in Lauf gesetzt: Bürge kann Verjährungseinrede nicht erheben!
BGH, Urteil vom 14.06.2016 - XI ZR 242/15
Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Gläubiger auf den Ablauf der ursprünglichen Regelverjährung der Hauptforderung zu berufen, wenn aufgrund eines gegen den Hauptschuldner ergangenen rechtskräftigen Urteils gegen diesen eine neue 30-jährige Verjährungsfrist in Lauf gesetzt wird, und sich der Hauptschuldner erfolglos auf die Einrede der Verjährung berufen hatte (Klarstellung BGH, Urteil vom 12.03.1980 - VIII ZR 115/79, BGHZ 76, 222).*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann) |
B. Sicherheitseinbehalt |
XVI. Verjährungseinrede des Bürgen |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |