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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 221/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

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3 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0178; IMRRS 2014, 0079
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsabswehrklage gegen § 780 BGB-Anspruch

BGH, Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12

1. Eine Vollstreckungsabwehrklage, mit der ausschließlich die Vollstreckung wegen eines Anspruchs aus § 780 BGB bekämpft wird, kann nur vom Vollstreckungsschuldner selbst erhoben werden. Eine gewillkürte Prozessstandschaft findet nicht statt. Das gilt auch im Falle der Abtretung des Anspruchs, der Grundlage der mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemachten Einwendung sein soll, an den gewillkürten Prozessstandschafter (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. Juni 2012 - XI ZR 173/11, [...] Rn. 18).*)

2. Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert des Kaufgegenstands kein besonders grobes, sondern lediglich ein auffälliges Missverhältnis, führt der Umstand, dass der Käufer den Kaufpreis voll finanziert, für sich genommen auch dann nicht zur Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages, wenn die finanzierende Bank im eigenen und im Interesse der Sicherheit des Bankensystems nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Käufer den Wert des Kaufgegenstands ermittelt (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03, BGHZ 160, 8, 16 f.).*)

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IBRRS 2013, 3470; IMRRS 2013, 1739
ProzessualesProzessuales
Ist die Erhebung der Widerklage in Berufungsinstanz zulässig?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.07.2013 - 23 U 66/12

Eine Verfahrensverzögerung kann der Annahme der Sachdienlichkeit einer Widerklageerhebung in der Berufungsinstanz entgegen stehen.*)

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IBRRS 2010, 2780; IMRRS 2010, 2027
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.*)

2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.*)

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