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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 221/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

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IBRRS 2010, 2780; IMRRS 2010, 2027
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufklärungspflichtverletzung bei Kauf von Eigentumswohnung

BGH, Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1608; IMRRS 2008, 1086
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Wohnung

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - XI ZR 221/07

1. Grundsätzlich ist eine kreditgebende Bank unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs nur dann verpflichtet, den Kreditnehmer bei Kreditvergabe über die sittenwidrige Überteuerung der zu finanzierenden Eigentumswohnung aufzuklären, wenn sie positive Kenntnis davon hat, dass der Kaufpreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.*)

2. Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich die sittenwidrige Überteuerung einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen davor zu verschließen.*)

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