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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 294/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2651; IMRRS 2010, 1944
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 2230
SchiedswesenSchiedswesen
Unterwerfung unter Verfahrensordnung umfasst keine späteren Änderungen!

BGH, Beschluss vom 19.04.2018 - I ZB 52/17

1. Die Überprüfung der Auslegung einer formularmäßig verwendeten Schiedsvereinbarung eines Sportverbands durch das Revisionsgericht ist nicht darauf beschränkt, ob das Oberlandesgericht gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat.*)

2. Unterwerfen sich die Parteien einer Schiedsvereinbarung der Verfahrensordnung eines Schiedsgerichts, so umfasst diese Unterwerfung regelmäßig keine späteren Änderungen der Verfahrensordnung, durch die der Kreis der zur Schiedsklage berechtigten Personen erweitert wird.*)

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IBRRS 2012, 4580; IMRRS 2012, 3267
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
AGB-Kontrolle: Vergütung eines Pfändungsschutzkontos

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 4535; IMRRS 2012, 3230
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unwirksame Kontoführungsgebühr für Pfändungsschutzkonto

BGH, Urteil vom 13.11.2012 - XI ZR 500/11

Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn hiernach*)

- der Kunde bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto ein über der für das Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder*)

- das Kreditinstitut bei der Neueinrichtung eines Pfändungsschutzkontos ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt.*)

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IBRRS 2011, 3081; IMRRS 2011, 2230
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 14.07.2011 - III ZR 196/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2651; IMRRS 2010, 1944
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)

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IBRRS 2010, 1067; IMRRS 2010, 0711
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel bei Schönheitsreparaturen

LG München I, Urteil vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09

Die Schönheitsreparatur-AGB, wonach der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen" führt zur Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel.

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung