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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 294/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2651; IMRRS 2010, 1944
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

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13 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2637
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 159/19

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8% der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, IBR 2015, 133 ; IBR 2014, 735; IBR 2011, 409).*)

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IBRRS 2019, 2287
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Untersuchungs- und Rügepflichten können auch einen Nichtkaufmann treffen!

BGH, Beschluss vom 02.07.2019 - VIII ZR 74/18

Auch ein Käufer, den die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB nicht trifft, kann bei Vorliegen besonderer Umstände gleichwohl eine alsbaldige Untersuchung der Ware und Anzeige etwaiger Mängel vorzunehmen haben (Bestätigung des Senatsurteils vom 06.11.1991 - VIII ZR 294/90, NJW 1992, 912 unter II 1 b).*)

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IBRRS 2013, 2778
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Option nicht angekreuzt: Keine Vertragsstrafe vereinbart!

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 82/12

Sieht ein Klauselwerk eine durch Ankreuzen auszuübende Option vor, ob der Verwender einen Vertragsstrafenanspruch gegen seinen Vertragspartner vorsehen will, ist vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls keine Vertragsstrafe vereinbart, wenn die Ankreuzoption nicht ausgeübt wird.*)

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IBRRS 2013, 1714
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Fälligkeit der Bürgschaftsforderung wirksam?

BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 417/11

1. Der Anspruch aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft entsteht zwar grundsätzlich mit der Fälligkeit der Hauptschuld und wird damit auch fällig. Den Parteien steht es aber frei, die Geltendmachung der Forderung als vertragliche Fälligkeitsvoraussetzung zu vereinbaren.

2. Die Klausel:

"Sind die durch die Bürgschaft gesicherten Ansprüche der Bank fällig und erfüllt der Hauptschuldner diese Ansprüche nicht, kann sich die Bank an den Bürgen wenden, der dann aufgrund seiner Haftung als Selbstschuldner nach Aufforderung durch die Bank Zahlung zu leisten hat."

lässt die Fälligkeit der Bürgschaftsforderung erst mit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Gläubiger eintreten und kann in AGB wirksam vereinbart werden.

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IBRRS 2010, 2651; IMRRS 2010, 1944
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieter hat Recht auf Selbstvornahme der Schonheitsreparaturen

BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)

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IBRRS 2010, 1067; IMRRS 2010, 0711
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel bei Schönheitsreparaturen

LG München I, Urteil vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09

Die Schönheitsreparatur-AGB, wonach der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen" führt zur Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel.

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1 Nachricht gefunden
BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010 (VII. und VIII. Senat)
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
Dokument öffnen mehr…


1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung