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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 200/05


Beste Treffer:
IBRRS 2009, 0056; IMRRS 2009, 0035
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

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IBRRS 2006, 3895; IMRRS 2006, 2841
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Muss Käufer bei Ersatzlieferung Nutzungsentschädigung zahlen?

BGH, Beschluss vom 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

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10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2523; IMRRS 2020, 1047; IVRRS 2020, 0460
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Keine Mietzahlung wegen Corona: Was muss Mieter vortragen?

AG Hanau, Urteil vom 31.07.2020 - 32 C 136/20

1. Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ordnet lediglich eine Beweiserleichterung i.S.d. § 252 Satz 2 BGB an.

2. Der Mieter muss daher Tatsachen vortragen, die ausreichende Anhaltspukte begründen können, dass die Nichtleistung der Miete tatsächlich unmittelbar pandemiebedingt ist.

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IBRRS 2017, 0332; IMRRS 2017, 0138; IVRRS 2017, 0058
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Bei außergerichtlicher Konfliktbeilegung mitgewirkt: Sachverständiger befangen!

BGH, Beschluss vom 13.12.2016 - VI ZB 1/16

Ein Sachverständiger kann nach § 41 Nr. 8, § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO abgelehnt werden, wenn er in derselben Sache in einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, wozu auch ein Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer zählt, als Sachverständiger mitgewirkt hat.*)

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IBRRS 2016, 0621; IMRRS 2016, 0400
ProzessualesProzessuales
Höhe der Beschwer beim Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

BGH, Beschluss vom 12.01.2016 - XI ZR 366/15

Begehrt ein Verbraucher außerhalb des Anwendungsbereichs des § 358 BGB die Feststellung, dass durch seinen Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags dieser gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln ist, bemisst sich der Wert seiner Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO, § 3 ZPO nach der Hauptforderung, die er gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint.*)

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IBRRS 2014, 0787; IMRRS 2014, 0415
ProzessualesProzessuales
BImSchG § 47 Abs. 1: Anerkannte Umweltverbände sind klagebefugt!

BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21.12

Nach einem an unionsrechtlichen Vorgaben orientierten Verständnis gewährt § 47 Abs. 1 BImSchG einem anerkannten Umweltverband eigene Rechte im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - Rs. C-237/07, Janecek - Slg. 2008, I-6221 und vom 8. März 2011 - Rs. C-240/09, Lesoochranárske zuskupenie VLK <"slowakischer Braunbär"> - Slg. 2011, I-1255).*)

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IBRRS 2012, 0098; IMRRS 2012, 0064
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 07.12.2011 - IV ZR 50/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 0689; IMRRS 2012, 0500
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

BGH, Urteil vom 02.11.2011 - X ZR 44/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3126; IMRRS 2009, 1712
ProzessualesProzessuales
Insolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - IX ZB 219/08

Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung ist unzulässig, wenn er innerhalb von drei Jahren nach rechtskräftiger Versagung der Restschuldbefreiung in einem früheren Verfahren wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung seiner Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gestellt worden ist. Eine Stundung der Verfahrenskosten für einen solchen Antrag scheidet aus.*)*)

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IBRRS 2009, 0056; IMRRS 2009, 0035
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wertersatz für Nutzung, wenn Kaufsache mangelhaft?

BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

1. Der von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften geprägte Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten über eine Gesetzesauslegung im engeren Sinne hinaus auch, das nationale Recht, wo dies nötig und möglich ist, richtlinienkonform fortzubilden.*)

2. Eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Wege der teleologischen Reduktion setzt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus; eine solche planwidrige Unvollständigkeit kann sich daraus ergeben, dass der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung ausdrücklich seine Absicht bekundet hat, eine richtlinienkonforme Regelung zu schaffen, die Annahme des Gesetzgebers, die Regelung sei richtlinienkonform, aber fehlerhaft ist.*)

3. § 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 (Rs. C-404/06, NJW 2008, 1433 - Quelle AG/Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände) im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.*)

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IBRRS 2006, 3895; IMRRS 2006, 2841
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Muss Käufer bei Ersatzlieferung Nutzungsentschädigung zahlen?

BGH, Beschluss vom 16.08.2006 - VIII ZR 200/05

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind die Bestimmungen des Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 oder des Art. 3 Abs. 3 Satz 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter dahin auszulegen, dass sie einer nationalen gesetzlichen Regelung entgegenstehen, die besagt, dass der Verkäufer im Falle der Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Verbrauchsgutes durch Ersatzlieferung von dem Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des zunächst gelieferten vertragswidrigen Verbrauchsgutes verlangen kann?*)

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IBRRS 2006, 0001; IMRRS 2006, 0001
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05

§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers
2. Vorteilsausgleichung

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
D. Rückgabeverlangen des Unternehmers

3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

c) Ersatz von Gebrauchsvorteilen ( Rn. 82-83)

c) Ersatz von Gebrauchsvorteilen ( Rn. 82-83)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

III. Richtlinienkonforme Reduktion des § 7 ( Rn. 16-20)