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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 19/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 3213; IMRRS 2007, 1335
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar?

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

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3 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1021; IMRRS 2010, 0678
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Mithören des Telefonats ohne Einwilligung verwertbar?

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

1. Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.*)

2. Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727 und BGHZ 162, 1).*)

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IBRRS 2007, 3213; IMRRS 2007, 1335
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar?

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert. Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um weniger als 10 % ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag daher ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Juni 1997 - VIII ZR 52/96, BGHZ 136, 94).*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag
I. Allgemeines
2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags

1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

6. Hinzunehmende Mängel; Schönheitsfehler (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 122-128)