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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 19/05


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 3213; IMRRS 2007, 1335
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar?

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

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1 Beitrag gefunden
IBR 2007, 417 BGH - Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 2867
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung funktionstauglich: Kein Mangel trotz regelwidriger Ausführung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 28.09.2023 - 10 U 21/23

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das in seinem Angebot konkret genannte Baumaterial, liegt darin kein Mangel, wenn das ursprünglich angebotene Baumaterial für den konkreten Verwendungszweck ungeeignet ist.

2. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik stellt keinen Mangel dar, wenn sich der Verstoß nicht nachteilig auswirkt und keine Gebrauchsnachteile erkennbar sind.

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IBRRS 2007, 3213; IMRRS 2007, 1335
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann stellt Sachmangel unerhebliche Pflichtverletzung dar?

BGH, Beschluss vom 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

Ein Sachmangel stellt eine unerhebliche Pflichtverletzung dar, die den Käufer gemäß § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn er im Sinne von § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB aF den Wert oder die Tauglichkeit der Kaufsache nur unerheblich mindert. Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um weniger als 10 % ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag daher ausgeschlossen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 18. Juni 1997 - VIII ZR 52/96, BGHZ 136, 94).*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag
I. Allgemeines
2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags

1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

6. Hinzunehmende Mängel; Schönheitsfehler (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 122-128)