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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 75/11
BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 30.07.2015 - VII ZR 70/14
1. Ein Mangel liegt auch dann vor, wenn eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu einer Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit des Werks führt.
2. Wirkt sich eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit nicht oder nur in geringem Maße nachteilig aus, kann dies zwar die Prüfung veranlassen, ob Mängelansprüchen des Auftraggeber der Einwand entgegensteht, der Mängelbeseitigungsaufwand sei unverhältnismäßig. An dem Vorliegen eines Mangels in derartigen Fällen ändert dies allerdings nichts.
3. Behauptet der Auftragnehmer, Ursache für die aufgetretenen Mangelsymptome sei allein das Unterlassen einer dem Auftraggeber obliegenden Nachsandung, liegt darin zugleich die Behauptung, dass die Verwendung eines anderen als des verwendeten Kieses für die Mangelsymptome nicht ursächlich gewesen sei. Geht das Gericht auf diesen Vortrag nicht ein, liegt darin ein Verstoß gegen den Anspruch des Auftragnehmers auf rechtliches Gehör.
BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11
Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.*)
Volltext6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
I. Grundlegende Konzeption |
II. Vereinbarte Beschaffenheit |
4. Auslegungsgrundsätze |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
B. Schadensersatz |
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB |
2. Schadensersatz statt der Leistung |
a) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
III. Fälligkeit der Nachunternehmervergütung |
2. Voraussetzungen für die Durchgriffsfälligkeit |
f) Auswirkungen auf das Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers |
4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
IV. Anspruch auf Mangelbeseitigung |
2. Ausschluss des Mängelbeseitigungsanspruchs |
VI. Vorschussanspruch |
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz |
V. § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B: Mangelschaden und Mangelfolgeschaden |
9 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |