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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 75/11


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3715
BauvertragBauvertrag
NU-Leistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1743; IMRRS 2014, 0910
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstück mangelhaft: Wann ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig?

BGH, Urteil vom 04.04.2014 - V ZR 275/12

1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer von dem Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.*)

2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 Abs. 3 BGB genannten Kriterien festzustellen.*)

3. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass die Kosten der Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.*)

4. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.*)




IBRRS 2013, 3715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
NU-Leistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

BGH, Urteil vom 01.08.2013 - VII ZR 75/11

Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.*)

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6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
I. Grundlegende Konzeption
II. Vereinbarte Beschaffenheit
4. Auslegungsgrundsätze

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)

§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
B. Schadensersatz
I. Schadensersatz nach § 280 und § 281 BGB
2. Schadensersatz statt der Leistung
a) Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
III. Fälligkeit der Nachunternehmervergütung
2. Voraussetzungen für die Durchgriffsfälligkeit
f) Auswirkungen auf das Leistungsverweigerungsrecht des Hauptunternehmers

4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme
IV. Anspruch auf Mangelbeseitigung
2. Ausschluss des Mängelbeseitigungsanspruchs
VI. Vorschussanspruch
H. § 13 Abs. 7 VOB/B - Schadensersatz
V. § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B: Mangelschaden und Mangelfolgeschaden



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

3. Leistungskette (§ 641 Abs. 2) (BGB § 650q Rn. 488-495)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

c) Regel und Ausnahme bei der Haftung überhaupt. (VOB/B § 4 Abs. 8 Rn. 31-33b)