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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 257/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0841; IMRRS 2004, 0417
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03


51 Treffer in folgenden Dokumenten:

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3 Beiträge gefunden
IBR 2010, 1082 OLG Celle - Keine negative Beweiskraft des Tatbestands!
IBR 2004, 1144 BGH - Tatsachenfeststellungen im Berufungsverfahren
IBR 2004, 1070 BGH - Berufungsgericht ist zur Inhaltskontrolle des vollständigen erstinstanzlichen Urteils verpflichtet!

35 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0338; IMRRS 2023, 0169; IVRRS 2023, 0044
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Verzicht auf Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist unwiderruflich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2023 - 13 U 83/22

Der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist eine bestimmende Prozesshandlung, die weder widerruflich noch wegen Willensmängel anfechtbar ist. Dies gilt auch, wenn der Verzicht nicht gegenüber dem Gericht, sondern dem Gegner erklärt wurde und der Gegner sich im Prozess auf den Verzicht beruft.




IBRRS 2022, 3488; IMRRS 2022, 1534; IVRRS 2022, 0537
ProzessualesProzessuales
Verweis auf freie Rede setzt eindeutigen Hinweis voraus!

OLG Koblenz, Urteil vom 18.10.2022 - 3 U 758/22

1. Beabsichtigt ein Gericht in einem sog. Massenverfahren wegen des außerordentlichen Umfangs der vorterminlichen Schriftsätze oder der intensiven Verwendung von Textbausteinen einer Partei im Termin - abweichend von der im Zivilprozess seit Jahrzehnten etablierten Praxis - ausnahmsweise gem. § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Bezugnahme auf die vorterminlichen Schriftsätze vollständig zu versagen und sie stattdessen allein auf die freie Rede zu verweisen, so hat das Gericht jedenfalls im Rahmen seiner materiellen Prozessleitung und Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Partei von diesem Vorgehen nicht gänzlich überrumpelt und hierdurch von einem hinreichenden Vortrag abgehalten wird.*)

2. Nach diesem Maßstab hat einem umfassenden Verweis auf die freie Rede nach § 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO regelmäßig ein eindeutiger vorterminlicher Hinweis nach § 139 Abs. 1 ZPO vorauszugehen, mit dem diese Verfahrensweise angekündigt wird.*)

3. Der Grundsatz des fairen Verfahrens gebietet es zudem, dass der Vorsitzende bei einem Verweis auf die freie Rede im Rahmen seiner Sitzungsleitung auf strukturierten Parteivortrag hinwirkt, also bei Verfahren des sog. Diesel-Abgasskandals jedenfalls darauf, dass zumindest zum Erwerb eines Fahrzeugs, zur Täuschung durch die Herstellerfirma, zum Zeitpunkt der Kenntnis des Käufers und zur Berücksichtigung der Fahrzeugnutzung vorgetragen wird.*)

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IBRRS 2021, 3377; IMRRS 2021, 1259; IVRRS 2021, 0527
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Klagerücknahme durch zur Einziehung des Klageanspruchs berechtigten Beklagten!

OLG Köln, Urteil vom 01.09.2021 - 22 U 171/18

1. Wegen seines titulierten Anspruchs auf rückständige Miete kann der Vermieter auch die gegen ihn selbst gerichteten Ansprüche des Mieters wegen unerlaubter Selbsthilfe pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.

2. Die Überweisung ermächtigt den Vermieter als Pfändungsgläubiger jedoch nicht zur (kompensationslosen) Rücknahme der Klage des Mieters, mit der dieser die gepfändeten Ansprüche gegen den Vermieter geltend macht.

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IBRRS 2021, 2083; IMRRS 2021, 0752; IVRRS 2021, 0332
ProzessualesProzessuales
Beweiswürdigung vorweggenommen: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

BGH, Beschluss vom 11.05.2021 - VI ZR 1206/20

Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (hier: zu Unrecht unterbliebene Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen offensichtlicher Ungeeignetheit des Beweismittels).*)

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IBRRS 2021, 2072; IMRRS 2021, 0746; IVRRS 2021, 0330
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel müssen auf Tatsachen gestützt werden!

BGH, Beschluss vom 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

1. Um den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung gemäß § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO zu genügen, muss der Berufungsführer in einer aus sich heraus verständlichen Weise angeben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt. Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21.07.2020 - VI ZB 68/19, WM 2020, 1847 Rn. 10 = IBRRS 2020, 2711 = IMRRS 2020, 1107; vom 13.06.2017 - VIII ZB 7/16, IBRRS 2017, 2399, Rn. 12; vom 09.04.2013 - VIII ZB 64/12, WuM 2013, 367 Rn. 8 = IBRRS 2013, 1875; vom 23.10.2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10 = IBR 2013, 59).*)

2. Will der Berufungsführer die Berufung auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel im Sinne von § 531 Abs. 2 ZPO stützen, muss die Berufungsbegründung nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 ZPO die Tatsachen bezeichnen, aufgrund derer die neuen Angriffs- oder Verteidigungsmittel nach § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind.*)

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IBRRS 2020, 3013; IMRRS 2020, 1232; IVRRS 2020, 0547
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

BGH, Urteil vom 23.09.2020 - IV ZR 88/19

Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.*)

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IBRRS 2020, 1960; IMRRS 2020, 0837; IVRRS 2020, 0345
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Nicht zurückgewiesener Vortrag muss in der Berufung nicht vorgebracht werden!

BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - VI ZR 171/19

1. Im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen wird ohne Weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz, eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (vgl. Senatsurteil vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 = IBRRS 2019, 3774 = IMRRS 2020, 0687).*)

2. Bleibt ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei unberücksichtigt, weil der Tatrichter es in offenkundig fehlerhafter Anwendung der Präklusionsnormen zu Unrecht zurückgewiesen hat, ist zugleich das rechtliche Gehör der Partei verletzt (vgl. Senatsurteil vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18, VersR 2020, 379 = IBRRS 2019, 3774 = IMRRS 2020, 0687).*)

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IBRRS 2020, 1535; IMRRS 2020, 0685; IVRRS 2020, 0287
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wann verstößt Zurückweisung eines Beweisangebots gegen Anspruch auf rechtliches Gehör?

BGH, Beschluss vom 28.04.2020 - VI ZR 347/19

Ist die Berufung zulässig, so wird im ersten Rechtszug nicht zurückgewiesenes Vorbringen ohne weiteres Prozessstoff der zweiten Instanz; eines erneuten Vorbringens bedarf es insoweit grundsätzlich nicht (Senatsbeschluss vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18, Rz. 8 m.w.N., IBRRS 2019, 3774 = IMRRS 2020, 0687 = VersR 2020, 379). Die Zurückweisung eines in der Berufungsinstanz wiederholten Beweisangebots mit der Begründung, die Nichterhebung des Beweises sei nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist beanstandet worden, verletzt daher den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs.*)

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IBRRS 2019, 3774; IMRRS 2020, 0687; IVRRS 2020, 0288
ProzessualesProzessuales
Novenrecht gilt auch im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO

BGH, Beschluss vom 24.09.2019 - VI ZR 517/18

Zur Anwendung des Novenrechts im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO.*)

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IBRRS 2018, 3746; IMRRS 2018, 1373; IVRRS 2018, 0570
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mietminderung wegen Baulärms: Wer muss was beweisen?

LG München I, Urteil vom 15.11.2018 - 31 S 2182/18

Der Mieter trägt die Beweislast für die tatsächliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs durch den Lärm vom Nachbargrundstück. Der Vermieter hingegen trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er selbst die Immissionen ohne eigene Abwehr- und Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB als unwesentlich und ortsüblich hinzunehmen hat.

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