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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 150/15
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 6 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2022 - 22 U 211/21
1. Nach den Umständen des Einzelfalls kann die bei tatsächlichen Feststellungen zu § 444 BGB im Regelfall gebotene Anhörung der Parteien nach § 141 ZPO zu der richterlichen Überzeugung führen, dass die Verkäuferseite die Käufer über einen Sachmangel arglistig nicht aufgeklärt hat.*)
2. Bei einer Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg können die Beweiskosten selbstständig ausgequotelt werden.*)
BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15
Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.*)
VolltextOLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13
Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)
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