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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 150/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 1658; IMRRS 2016, 1014
ImmobilienImmobilien
Ein Verkäufer täuscht - alle haften!

BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15

Dokument öffnen Volltext

9 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2016, 342 BGH - Ein Verkäufer täuscht, alle haften!
IMR 2015, 468 OLG Saarbrücken - Gewährleistungsausschluss trotz Arglist eines Mitverkäufers wirksam?

1 Aufsatz gefunden
Arglistiges Verschweigen beim Immobilienkauf – Ein Update
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IMR 2017, 215

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2764; IMRRS 2021, 1009
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schwarzarbeit ist kein Grundstücksmangel!

BGH, Urteil vom 28.05.2021 - V ZR 24/20

1. Bezugspunkt der Arglist in § 444 BGB ist ein konkreter Mangel. Arglist liegt deshalb nur vor, wenn der Verkäufer diesen konkreten Mangel kennt oder zumindest im Sinne eines bedingten Vorsatzes für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. Das schließt es aus, ein arglistiges Verschweigen von Mängeln gem. § 444 BGB durch den Verkäufer allein daraus abzuleiten, dass das Gebäude auf dem verkauften Grundstück teilweise unter Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz errichtet worden ist.*)

2. Für die Annahme von Arglist genügt es nicht, dass sich dem Verkäufer das Vorliegen aufklärungspflichtiger Tatsachen hätte aufdrängen müssen (Bestätigung von Senat,IMR 2013, 1159 - nur online).*)

3. Ein Grundstück ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil bei der Errichtung eines auf ihm stehenden Gebäudes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen wurde.*)




IBRRS 2021, 1229; IMRRS 2021, 0464
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Denkmaleigenschaft kann Mangel sein!

BGH, Urteil vom 19.03.2021 - V ZR 158/19

1. Die Denkmaleigenschaft des Kaufobjekts kann einen Sachmangel i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB begründen.*)

2. Verkauft der Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück, kann ihm die Kenntnis der Erben über Mängel der Kaufsache oder andere offenbarungspflichtige Umstände nicht nach den für juristische Personen und öffentliche Körperschaften geltenden Grundsätzen über die "Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustausches" zugerechnet werden.*)

3. Eine solche Zurechnung findet auch im Verhältnis eines Grundstücksverkäufers zu einer von ihm (nur) mit der Verwaltung des Grundstücks beauftragten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Hausverwaltung nicht statt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 22.11.1996 - V ZR 196/95, IMRRS 1996, 0002 = NJW-RR 1997, 270).*)




IBRRS 2016, 1658; IMRRS 2016, 1014
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ein Verkäufer täuscht - alle haften!

BGH, Urteil vom 08.04.2016 - V ZR 150/15

Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.*)

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IBRRS 2015, 2452; IMRRS 2015, 1059
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gewährleistungsausschluss trotz Arglist des Mitverkäufers wirksam?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.06.2015 - 2 U 84/13

Das arglistige Verschweigen eines Sachmangels durch einen Mitverkäufer hindert denjenigen Verkäufer, der selbst nicht arglistig gehandelt hat und der sich die Arglist des Mitverkäufers auch nicht gemäß § 166 BGB zurechnen lassen muss, grundsätzlich nicht daran, sich gegenüber dem Käufer auf einen vereinbarten Gewährleistungsausschluss zu berufen.*)

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

5. Gewährleistungsausschlüsse ( Rn. 73-78)


1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Zurechnungsfragen (BGB § 536b Rn. 53-58)