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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 6/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 1815; IMRRS 2005, 0938
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter kann Mietkaution von Eigentümer verlangen

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1399; IMRRS 2011, 0991
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anordnung der Zwangsvollstreckung ist Vollstreckungstitel

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - V ZB 280/10

Der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit der darin enthaltenen Ermächtigung des Zwangsverwalters, sich den Besitz an dem Verwaltungsobjekt zu verschaffen, stellt einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzen und den Zwangsverwalter in den Besitz einsetzen kann; auch wenn die Besitzverschaffung die Wohnung des Schuldners betrifft, bedarf es für diese Zwangsvollstreckung keiner richterlichen Anordnung.*)

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IBRRS 2008, 1203; IMRRS 2008, 0836
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auskunft über Verbleib der Mietkaution

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 66/07

Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet, ist er im Verfahren der Herausgabevollstreckung regelmäßig nicht zu weitergehenden Auskünften darüber verpflichtet, mit welchen Forderungen genau er die Kaution verrechnet hat.*)

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IBRRS 2006, 1612; IMRRS 2006, 0994
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Muss Zwangsverwalter Mietkaution ausbezahlen?

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 210/05

§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.*)

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IBRRS 2005, 1815; IMRRS 2005, 0938
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter kann Mietkaution von Eigentümer verlangen

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

bb) Miet- und Pachtforderungen ( Rn. 273-275)


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Einforderung und Anlage der Kaution (InsO § 108 InsO Rn. 54-55)