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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZB 6/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 1815; IMRRS 2005, 0938
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter kann Mietkaution von Eigentümer verlangen

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1162 BGH - Zwangsverwalter hat Anspruch auf die Mietkaution!

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2954; IMRRS 2015, 1318
Mit Beitrag
Insolvenz & ZwangsvollstreckungInsolvenz & Zwangsvollstreckung
Mietkaution an Verwalter gezahlt: Zwangsverwalter kann sie von diesem herausverlangen

BGH, Urteil vom 23.09.2015 - VIII ZR 300/14

Hat der Mieter einer Eigentumswohnung die Mietkaution nicht an den Vermieter, sondern an den Verwalter des Wohnungseigentums entrichtet, ist der Zwangsverwalter der Wohnung, dem nach § 152 Abs. 1 ZVG die Aufgabe obliegt, das Objekt in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu verwalten, berechtigt, die Überlassung der Mietkaution direkt von dem Verwalter des Wohnungseigentums zu fordern (Fortführung und Fortentwicklung von BGH, Urteile vom 16.07.2003 - VIII ZR 11/03, NJW 2003, 3342 = IMRRS 2003, 1103; vom 09.03.2005 - VIII ZR 330/03, NZM 2005, 596 = IMRRS 2005, 1688).*)




IBRRS 2008, 1203; IMRRS 2008, 0836
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auskunft über Verbleib der Mietkaution

BGH, Beschluss vom 21.02.2008 - I ZB 66/07

Hat der Schuldner, gegen den der Zwangsverwalter aufgrund des die Zwangsverwaltung anordnenden Beschlusses die Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe der vom Mieter geleisteten Barkaution betreibt, eidesstattlich versichert, er habe als Vermieter der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache die Kaution mit rückständigen Mietzahlungen verrechnet, ist er im Verfahren der Herausgabevollstreckung regelmäßig nicht zu weitergehenden Auskünften darüber verpflichtet, mit welchen Forderungen genau er die Kaution verrechnet hat.*)

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IBRRS 2007, 4862; IMRRS 2007, 2395
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung: Auskehr d. Nebenkostenvorauszahlungen an Erwerber

BGH, Urteil vom 11.10.2007 - IX ZR 156/06

Der Zwangsverwalter ist bei einer über den Zuschlag hinaus fortgesetzten Verwaltung verpflichtet, die von dem Mieter des Grundstücks für die Zeit vor dem Zuschlag vereinnahmten, aber nicht verbrauchten Nebenkostenvorauszahlungen an den Ersteher auszukehren, soweit diesem die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen und die Rückzahlung des Überschusses obliegt.*)

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IBRRS 2006, 1612; IMRRS 2006, 0994
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Muss Zwangsverwalter Mietkaution ausbezahlen?

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 210/05

§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.*)

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IBRRS 2005, 1815; IMRRS 2005, 0938
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwalter kann Mietkaution von Eigentümer verlangen

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05

Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

bb) Miet- und Pachtforderungen ( Rn. 273-275)


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

1. Einforderung und Anlage der Kaution (InsO § 108 InsO Rn. 54-55)