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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 89/06


Beste Treffer:
IBRRS 2007, 5473
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - IX ZR 89/06

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IBRRS 2007, 3345; IMRRS 2007, 1408
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Hinweis auf Gegenstandsgebühren: Schadensersatzpflicht!

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06

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9 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 0911; IMRRS 2020, 0362
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

BGH, Urteil vom 13.02.2020 - IX ZR 140/19

1. Eine formularmäßige Vergütungsvereinbarung, welche eine Mindestvergütung des Rechtsanwalts in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Vergütung vorsieht, ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten unwirksam, wenn das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betrifft und die Vergütungsvereinbarung zusätzlich eine Erhöhung des Gegenstandswerts um die Abfindung vorsieht.*)

2. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.*)

3. Sieht eine Vergütungsvereinbarung ein Zeithonorar für Sekretariatstätigkeiten vor und eröffnet sie dem Rechtsanwalt die an keine Voraussetzungen gebundene Möglichkeit, statt des tatsächlichen Aufwandes pauschal 15 Minuten pro Stunde abgerechneter Anwaltstätigkeit abzurechnen, gilt insoweit die gesetzliche Vergütung als vereinbart.*)

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IBRRS 2019, 2698; IMRRS 2019, 0997
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zahlung an Mandanten weitergeleitet: Kann die Versicherung Schadensersatz verlangen?

BGH, Urteil vom 23.07.2019 - VI ZR 307/18

§ 43a Abs. 5 Satz 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutzversicherers.*)

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IBRRS 2019, 1807; IMRRS 2019, 0666
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts ist unwirksam!

OLG München, Beschluss vom 05.06.2019 - 15 U 319/18

1. Besteht eine gesetzliche Vergütungsregelung wie das RVG, unterliegen davon abweichende Mandatsbedingungen einer AGB-Kontrolle.

2. Klauseln über die Mindestvergütung und die Hinzurechnung einer Abfindung zum Gegenstandswert sind unwirksam, wenn sie den Mandanten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.

3. Dies gilt erst recht, wenn die streitigen Klauseln zu einer indirekten Erfolgsbeteiligung des Mandanten führen, denn Erfolgshonorarvereinbarungen sind grundsätzlich unzulässig (§ 49b Abs. 2 BRAO).

4. Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Takts, die zur Aufrundung des Zeitaufwands für jede Tätigkeit führt, ist nach § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Senats vom 30.11.2016 - 15 U 1298/16, NJW 2017, 2127).

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IBRRS 2018, 3782; IMRRS 2018, 1379; IVRRS 2018, 0574
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahren über Sachverständigenablehnung: Außergerichtliche Kosten sind erstattungsfähig!

BGH, Beschluss vom 07.11.2018 - IV ZB 13/18

Die außergerichtlichen Kosten der Gegenpartei des erfolglosen Beschwerdeführers im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen gemäß § 406 ZPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 97 Abs. 1 ZPO.*)

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IBRRS 2011, 4517; IMRRS 2011, 3253
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 03.11.2011 - IX ZR 49/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3138; IMRRS 2010, 2288
ProzessualesProzessuales
Terminsgebühr für Besprechung unter Anwälten

BGH, Urteil vom 01.07.2010 - IX ZR 198/09

Bespricht der Anwalt des Anspruchsgegners mit dem Anwalt des Anspruchstellers, dem ein Klageauftrag erteilt ist, die Angelegenheit, um diese außergerichtlich zu erledigen, so verdient er damit die Terminsgebühr jedenfalls dann, wenn sein Auftrag die Rechtsverteidigung in einem etwaigen Klageverfahren umfasst.*)

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IBRRS 2007, 4552; IMRRS 2007, 2191
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 27.09.2007 - IX ZR 64/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 5473
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.07.2007 - IX ZR 89/06

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2007, 3345; IMRRS 2007, 1408
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Kein Hinweis auf Gegenstandsgebühren: Schadensersatzpflicht!

BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06

Der Rechtsanwalt, der den Mandanten vor Übernahme des Auftrags schuldhaft nicht darauf hinweist, dass sich die für seine Tätigkeit zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, ist dem Mandanten zum Ersatz des hierdurch verursachten Schadens verpflichtet.*)

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