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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 160/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2016; IMRRS 2010, 1451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1201 BGH - Wann sind Klageerhöhungen in der Berufungsinstanz zulässig?

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 1369; IMRRS 2024, 0568; IVRRS 2024, 0232
ProzessualesProzessuales
Keine Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist

BGH, Urteil vom 23.02.2024 - V ZR 111/23

1. Weder Verfahrensfehler in erster Instanz noch die Wahrung von Verfahrensgrundrechten eröffnen die Möglichkeit zur Einlegung einer Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist gem. § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.01.2022 - VIII ZR 359/20, Rz. 37 ff., IBR 2022, 330 = BGHZ 232, 284).*)

2. Die Umstellung von einem Grenzscheidungsantrag (§ 920 BGB) auf einen Grenzfeststellungsantrag stellt keine Klageerweiterung (§ 264 Nr. 2 ZPO) dar, wenn der Kläger seinen Anträgen jeweils denselben Grenzverlauf zugrunde legt. Für eine solche Änderung des Klageantrags in der Berufungsinstanz bedarf es weder der Einlegung einer Anschlussberufung nach § 524 ZPO noch der Einhaltung der Voraussetzungen des § 533 ZPO.*)

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IBRRS 2017, 2296; IMRRS 2017, 0943; IVRRS 2017, 0360
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

Konkretisiert der Berufungskläger bei einer Teilklage mit mehreren Einzelforderungen auf einen Hinweis des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seinen ursprünglich unbestimmten Klageantrag ausreichend, verletzt es das Recht des Berufungsklägers auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht diesen als Hilfsantrag wertet, ihn entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO für wirkungslos erachtet und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen Unzulässigkeit der Klage mangels Bestimmtheit des ursprünglichen Antrags zurückweist (Anschluss an BGH, IBR 2016, 375).*)

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IBRRS 2016, 0236; IMRRS 2016, 0154; IVRRS 2016, 0050
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer wissentlich überhöhten Werklohn zahlt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2015 - 1 U 84/15

1. Behauptet der klagende Besteller zur Begründung seiner Schadensersatzforderung, der Beklagte habe mit der Auftragnehmerin vereinbart, diese solle mit dem Kläger einen höheren Werklohn vereinbaren, der dann im Umfang des Mehrbetrages an den Beklagten durchzureichen sei, und hat der Kläger hiervon vor Auszahlung wesentlicher Teile des (zu hoch) vereinbarten Werklohns erfahren, kann es gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, die Vergütungsforderung der Auftragnehmerin dennoch ungemindert erfüllt und damit den ersetzt verlangten Vermögensschaden erst herbeigeführt zu haben.*)

2. Hat der Kläger in erster Instanz einen in seiner Person entstandenen und hilfsweise einen im Wege der Abtretung erworbenen Anspruch geltend gemacht, entfällt die Rechtshängigkeit des Hilfsanspruchs, wenn das erstinstanzliche Gericht nur über den Hauptanspruch entscheidet und der Kläger nicht rechtzeitig die Ergänzung des Urteils betreibt.*)

3. Wird der Hilfsanspruch mit der Berufung wiederum geltend gemacht, handelt es sich um eine Klageänderung. Ist die Änderung der Klage nach § 533 ZPO zulässig und die Sache nur in Bezug auf den Hauptanspruch zur Entscheidung reif, kann das Rechtsmittel insoweit durch Teilurteil teilweise zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2013, 0284; IMRRS 2013, 0206
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Inlandsbezug: Wohnsitz des Klägers in Deutschland

BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - III ZR 282/11

Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).*)

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IBRRS 2012, 0709; IMRRS 2012, 0516
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit einer Widerklage in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 13.01.2012 - V ZR 183/10

Eine in zweiter Instanz erhobene Widerklage kann auch auf Tatsachenstoff gestützt werden, der in erster Instanz zwar vorgetragen worden, für die Entscheidung über die Klage aber unerheblich ist.*)

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IBRRS 2011, 2025; IMRRS 2011, 1458
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urkundenklage: Abstandnahme in der Berufungsinstanz möglich!

BGH, Urteil vom 13.04.2011 - XII ZR 110/09

Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 ist das Abstehen im Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet.*)

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IBRRS 2010, 2016; IMRRS 2010, 1451
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09

Zur prozessualen Behandlung einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in der Berufungsinstanz.*)

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IBRRS 2010, 2933; IMRRS 2010, 2127
ProzessualesProzessuales
Rückgewähranspruch, Ausschüttungen aus Schneeballsystem

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 225/09

Der aus der Anfechtung von Ausschüttungen im Rahmen eines Schneeballsystems resultierende Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters erstreckt sich mangels Unentgeltlichkeit nicht auf Auszahlungen, mit denen - etwa nach einer Kündigung der Mitgliedschaft in der Anlegergemeinschaft - vom Anleger erbrachte Einlagen zurückgewährt worden sind (Fortführung von BGHZ 179, 137).*)

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