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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 160/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2016; IMRRS 2010, 1451
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

BGH, Urteil vom 22.04.2010 - IX ZR 160/09

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1201 BGH - Wann sind Klageerhöhungen in der Berufungsinstanz zulässig?

18 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2782; IMRRS 2022, 1175
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Trotz Entfallens der Beschlusskompetenz: "Alte" Beschlüsse bleiben wirksam!

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 - 2 U 2777/21

1. Auch wenn das zum 01.12.2020 in Kraft getretene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für die Anwendung von § 9a Abs. 2 WEG keine Übergangsvorschrift enthält, führt dies nicht zu einer Nichtigkeit von vormals auf der Grundlage von § 10 Abs. 6 Satz 3 Alt. 2 WEG a.F. wirksam zu Stande gekommenen Beschlüssen. Es gilt insofern der allgemeine Grundsatz, dass für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts die bei seinem Abschluss bestehenden Regeln und Umstände maßgeblich sind, weil Wirksamkeitshindernisse von den Parteien nur in diesem Zeitpunkt beachtet werden können.*)

2. Weil den Wohnungseigentümern nach § 9a Abs. 2 WEG keine gekorene Ausübungsbefugnis mehr zusteht, besitzen sie keine Entscheidungskompetenz über die Vergemeinschaftung an sich den Wohnungseigentümern zustehender Rechte. Ein dennoch gefasster Beschluss ermächtigt nicht zur Prozessführung.*)




IBRRS 2022, 0465; IMRRS 2022, 0141
MietrechtMietrecht
Verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters durch AGB ausschließbar?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2021 - 2 U 28/21

1. Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache gemäß § 536a Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden.*)

2. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters gem. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BGB liegt aber dann vor, wenn der Haftungsausschluss auch im Falle der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten gelten soll, die als den typischen Verwendungszweck prägende Pflichten im Gegenseitigskeitsverhältnis mit der Mietzinspflicht stehen. Bei einem Kfz-Mietvertrag handelt es sich um solche Pflichten, wenn sie den grundlegenden, für den Vertragszweck des sicheren Fahrens unabdingbaren technischen Zustand des Mietfahrzeugs betreffen, insbesondere die Funktionsfähigkeit von Lenkung und Bremsen.*)

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IBRRS 2019, 0218; IMRRS 2019, 0085
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Freistellungsanspruch wird nicht verzinst!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.12.2018 - 8 U 53/17

Ein Freistellungsanspruch ist keine Geldschuld im Sinne des § 288 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2018, 2828
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Schadensersatz wegen verzögerter Bescheidung einer Bauvoranfrage?

OLG Dresden, Urteil vom 27.04.2018 - 1 U 1701/16

Zu den Amtspflichten bei Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Bauvorbescheids und zu Kausalitätsfragen.*)

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IBRRS 2017, 2296; IMRRS 2017, 0943; IVRRS 2017, 0360
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Konkretisierung unbestimmter Einzelforderungen ist kein Hilfsantrag!

BGH, Beschluss vom 02.05.2017 - VI ZR 85/16

Konkretisiert der Berufungskläger bei einer Teilklage mit mehreren Einzelforderungen auf einen Hinweis des Berufungsgerichts nach § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO seinen ursprünglich unbestimmten Klageantrag ausreichend, verletzt es das Recht des Berufungsklägers auf rechtliches Gehör, wenn das Berufungsgericht diesen als Hilfsantrag wertet, ihn entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO für wirkungslos erachtet und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO wegen Unzulässigkeit der Klage mangels Bestimmtheit des ursprünglichen Antrags zurückweist (Anschluss an BGH, IBR 2016, 375).*)

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IBRRS 2016, 2525; IMRRS 2016, 1501
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter muss „ausreichende Versicherungen“ abschließen: AGB-Klausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2016 - 24 U 25/16

1. Zwar kann ein Anspruch des Vermieters auf Verzinsung der wegen Abrechnungsreife nicht mehr durchsetzbaren Nebenkostenvorauszahlungen bestehen. Der Anspruch entfällt jedoch, wenn er unabhängig von der eingetretenen Abrechnungsreife einredebehaftet ist, weil das den Verzug ausschließt.*)

2. Zum Anspruch des Mieters von Geschäftsräumen auf Herabsetzung von Nebenkostenvorauszahlungen.*)

3. Der Mieter von Geschäftsräumen wird unangemessen benachteiligt, wenn ihm durch AGB die Verpflichtung auferlegt wird, "ausreichende Versicherungen" abzuschließen und deren Fortbestand nachzuweisen, sofern offen bleibt, welche Versicherungen von ihm erwartet werden und in welcher Höhe er diese unterhalten muss.*)

4. Der Vermieter kann von einem Arzt nicht die Entfernung von aus Diskretionsgründen auf Fenstern der gemieteten Praxisräume angebrachten Sichtschutzfolien verlangen, selbst wenn darauf der Name des Praxisbetreibers angegeben wird.*)




IBRRS 2016, 2175; IMRRS 2016, 1321
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mieter insolvent, Verwalter kündigt: Bürge haftet nicht auf Schadenersatz!

OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2016 - 3 U 73/12

1. Hat ein Dritter eine Erfüllungsbürgschaft für die vertraglichen Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter übernommen, so haftet der Bürge im Falle der Insolvenz des Mieters nach Ausübung des Sonderkündigungsrechts durch den Insolvenzverwalter (§ 109 Abs. 1 Satz 1 InsO) nicht für die Schadensersatzansprüche des Vermieters nach § 109 Abs. 1 Satz 3 InsO.

2. Nur wenn der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigt, bevor die Kündigungsfrist des Insolvenzverwalters abgelaufen ist, haftet der Bürge wieder für Schadensersatzansprüche des Vermieters.

3. Auf eine Klageerweiterung nach § 264 Nr. 2 ZPO, welche auch der Wechsel von einer Feststellungs- zu einer Leistungsklage darstellt, findet § 533 ZPO keine Anwendung.*)

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BGH, Urteil vom 04.02.2016 - IX ZR 77/15

1. Die Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung findet gegenüber Religionsgesellschaften in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts wegen freiwilliger Spenden auch dann statt, wenn die Religionsgesellschaft an sich befugt wäre, gleich hohe Beträge als Kirchensteuer einzuziehen; das kirchliche Selbstbestimmungsrecht wird dadurch nicht in verfassungswidriger Weise verletzt.*)

2. Zur Definition des Gelegenheitsgeschenks im Sinne der Ausnahmeregelung des § 134 Abs. 2 InsO.*)

3. Gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke an eine Person sind im Sinne des § 134 Abs. 2 InsO von geringem Wert, wenn sie zu der einzelnen Gelegenheit den Wert von 200 EUR und im Kalenderjahr den Wert von 500 EUR nicht übersteigen.*)

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IBRRS 2016, 0236; IMRRS 2016, 0154; IVRRS 2016, 0050
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer wissentlich überhöhten Werklohn zahlt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Naumburg, Urteil vom 03.12.2015 - 1 U 84/15

1. Behauptet der klagende Besteller zur Begründung seiner Schadensersatzforderung, der Beklagte habe mit der Auftragnehmerin vereinbart, diese solle mit dem Kläger einen höheren Werklohn vereinbaren, der dann im Umfang des Mehrbetrages an den Beklagten durchzureichen sei, und hat der Kläger hiervon vor Auszahlung wesentlicher Teile des (zu hoch) vereinbarten Werklohns erfahren, kann es gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen, die Vergütungsforderung der Auftragnehmerin dennoch ungemindert erfüllt und damit den ersetzt verlangten Vermögensschaden erst herbeigeführt zu haben.*)

2. Hat der Kläger in erster Instanz einen in seiner Person entstandenen und hilfsweise einen im Wege der Abtretung erworbenen Anspruch geltend gemacht, entfällt die Rechtshängigkeit des Hilfsanspruchs, wenn das erstinstanzliche Gericht nur über den Hauptanspruch entscheidet und der Kläger nicht rechtzeitig die Ergänzung des Urteils betreibt.*)

3. Wird der Hilfsanspruch mit der Berufung wiederum geltend gemacht, handelt es sich um eine Klageänderung. Ist die Änderung der Klage nach § 533 ZPO zulässig und die Sache nur in Bezug auf den Hauptanspruch zur Entscheidung reif, kann das Rechtsmittel insoweit durch Teilurteil teilweise zurückgewiesen werden.*)

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IBRRS 2014, 3199; IMRRS 2014, 1689
ImmobilienImmobilien
Immobilienerwerb: Kaufvertrag trotz Parzellenverwechselung wirksam

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014 - 24 U 59/13

1. Zur Formwirksamkeit eines in den Niederlanden privatschriftlich geschlossenen Grundstückskaufvertrages.*)

2. Eine versehentliche Parzellenverwechselung lässt nicht nur die Wirksamkeit des Kaufvertrages, sondern auch die der Auflassung unberührt. In diesem Fall hat der Käufer nur Anspruch auf eine der Form des § 29 GBO genügende, die Falschbezeichnung richtigstellende Erklärung (Identitätserklärung). Für eine Auflassungsklage bleibt kein Raum.*)

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