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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 91/07


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 4831; IMRRS 2007, 2380
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07

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4 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 1670; IMRRS 2021, 0599; IVRRS 2021, 0260
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Mieter stimmt Baumaßnahme nicht zu: Anlass zur Klageerhebung?

BGH, Beschluss vom 27.04.2021 - VIII ZB 44/20

1. Gegen eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO darf die Rechtsbeschwerde nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck des Kostenverfahrens ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht. Lässt das Beschwerdegericht unter Missachtung dieses Grundsatzes die Rechtsbeschwerde gleichwohl zu, ist das Rechtsbeschwerdegericht daran nach § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 09.01.2019 - VIII ZB 26/17, Rz. 7 m.w.N., IMRRS 2019, 0143 = NJW-RR 2019, 332).*)

2. Einen Anlass zur Erhebung einer Klage auf Duldung von Baumaßnahmen (§ 555a Abs. 1, § 555d Abs. 1 BGB) gibt der Mieter in der Regel (noch) nicht, wenn er die mit der Ankündigung der geplanten Baumaßnahmen verknüpfte Aufforderung des Vermieters zur Abgabe einer Duldungserklärung unbeachtet lässt. Die Bejahung eines Klageanlasses i.S.v. § 93 ZPO kommt erst in Betracht, wenn der Vermieter den Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist im Anschluss an die Ankündigung (erneut) vergeblich zur Abgabe einer Duldungserklärung aufgefordert hat.*)

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IBRRS 2007, 4831; IMRRS 2007, 2380
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Rechnung mit einseitiger Bestimmung eines Zahlungstermins: Verzug?

BGH, Urteil vom 25.10.2007 - III ZR 91/07

Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.*)

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1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

5. Mahnung und Verzug ( Rn. 63-72)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

III. Verzugsschaden ( Rn. 21-31)

III. Verzugsschaden ( Rn. 21-31)