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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 196/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

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4 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0091; IMRRS 2014, 0028
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kein Anspruch auf optimale optimale Verfahrensförderung!

BGH, Urteil vom 05.12.2013 - III ZR 73/13

1. Das auf der Grundlage des § 485 Abs. 2 ZPO durchgeführte selbständige Beweisverfahren und der nachfolgende Hauptsacheprozess stellen getrennt zu betrachtende Gerichtsverfahren im Sinne von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Kommt es sowohl im selbständigen Beweisverfahren als auch im Hauptsacheverfahren zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, entstehen zwei eigenständig zu bemessende Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG.*)

2. Es ist sachgerecht, die im Amtshaftungsprozess außerhalb des Anwendungsbereichs des § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB entwickelten Grundsätze zu den Grenzen der Überprüfbarkeit der richterlichen Verfahrensführung auch auf das Entschädigungsverfahren nach §§ 198 ff GVG zu übertragen. Im Entschädigungsprozess kann deshalb die Verfahrensführung des Richters nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihre Vertretbarkeit überprüft werden.*)




IBRRS 2012, 4247; IMRRS 2012, 3035
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkte Zulassung der Revision

BGH, Urteil vom 16.10.2012 - XI ZR 368/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 1841; IMRRS 2011, 1316
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Fondsbeteiligungen)

BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0347; IMRRS 2011, 0261
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschränkung der Revisionszulassung, Anlageberatung

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)

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IBRRS 2009, 3188; IMRRS 2009, 1753
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflicht des Beraters über Vergütung?

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 11 U 140/08

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)

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