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Ihre Suche nach Volltext: III ZR 196/09 ergab gefilterte 2 Treffer in 5 Bereichen.
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IBRRS 2012, 4760
Mit Beitrag
Bauvertrag
Werklohnanspruch: Keine Verkürzung der Verjährung in AGB!
BGH, Urteil vom 06.12.2012 - VII ZR 15/12
Eine vom Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der die Verjährungsfrist für den Werklohnanspruch des Auftragnehmers auf zwei Jahre abgekürzt wird, ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.*)
Zum Begriff des Personenschadens, zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls und zur Verfassungsmäßigkeit der Haftungsbeschränkung in § 104 Abs. 1 SGB VII bei Schulunfällen.*)
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09
Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)