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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 3 W 44/12
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IBRRS 2012, 3415; IMRRS 2012, 2454
Prozessuales
Verfahrensrecht - Trotz Kenntnis der Befangenheitsgründe weiterverhandelt: Pech!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012 - 3 W 44/12
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IBR 2012, 687 | OLG Frankfurt - Befangenheitsgrund bekannt: Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung zur Sache! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2012, 3415; IMRRS 2012, 2454
Mit Beitrag
Prozessuales
Verfahrensrecht - Trotz Kenntnis der Befangenheitsgründe weiterverhandelt: Pech!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012 - 3 W 44/12
1. Die Verhandlung zur Sache oder über das Beweisergebnis hat den Verlust des Ablehnungsrechts wegen bis dahin bekannter Gründe zur Folge.
2. Der Einwand der Partei, sie sei in der mündlichen Verhandlung persönlich nicht anwesend gewesen, rechtfertigt keine anderslautende Entscheidung. Denn die Kenntnis des anwesenden Prozessbevollmächtigten von den Befangenheitsgründen wirkt gegen die Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO, 166 BGB).
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