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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 12 W 52/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 1261; IMRRS 2009, 0763
SachverständigeSachverständige
Unsachliche Reaktion: Befangen!

KG, Beschluss vom 06.09.2007 - 12 W 52/07

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1 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 4337; IMRRS 2010, 3172
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05

Ablehnung des Sachverständigen wegen unsachlicher Herabsetzung der Einwände des klägerischen Prozessbevollmächtigten!

1. Mehrfache sprachliche Entgleisungen eines Sachverständigen, die eine unsachliche Herabsetzung der Einwände des Klägers gegen das vom Sachverständigen erstellte Gutachten darstellen, sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

2. Solche sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen stellen auch keine adäquate Reaktion auf von ihm als provokant empfundene Fragestellungen des Klägers dar.

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IBRRS 2009, 1261; IMRRS 2009, 0763
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Unsachliche Reaktion: Befangen!

KG, Beschluss vom 06.09.2007 - 12 W 52/07

Ein Sachverständiger, der auf den Vorhalt eines Rechtsanwalts unsachlich reagiert, kann als befangen abgelehnt werden.

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