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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 5/18


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18

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2 Beiträge gefunden
IMR 2019, 110 BGH - Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!
IMR 2018, 104 OLG Celle - Verjährungsbeginn bei Dauerverstößen?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2965; IMRRS 2022, 1279
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

BGH, Urteil vom 31.08.2022 - VIII ZR 132/20

§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.01.2005 - VIII ZR 114/04, IMRRS 2005, 0206 = BGHZ 162, 30, 37).*)

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IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18

Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)

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IBRRS 2018, 0180; IMRRS 2018, 0055
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Unterlassung abredewidriger Nutzung verjährt nicht!

OLG Celle, Urteil vom 05.01.2018 - 2 U 94/17

Der Anspruch auf Unterlassung der mietvertragswidrigen Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung.*)

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