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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 5/18


Bester Treffer:
IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18

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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2022, 2965; IMRRS 2022, 1279
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schadensersatz auch nach über 30 Jahren!

BGH, Urteil vom 31.08.2022 - VIII ZR 132/20

§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 19.01.2005 - VIII ZR 114/04, IMRRS 2005, 0206 = BGHZ 162, 30, 37).*)

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IBRRS 2022, 1216; IMRRS 2022, 0468; IVRRS 2022, 0167
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mit der Vollstreckung kann man sich ruhig Zeit lassen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2022 - 26 W 19/21

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Anspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.*)

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IBRRS 2021, 3443; IMRRS 2021, 1283
PachtPacht
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

AG Brandenburg, Urteil vom 29.10.2021 - 31 C 288/20

1. Dem Verpächter eines Grundstücks soll auch während der Pachtzeit die Möglichkeit haben, auf die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs hinzuwirken. Hierfür steht ihm ein Unterlassungsanspruch gegen einen vertragswidrigen Gebrauch des Pächters zu, wobei der Anspruch auch ohne entsprechende ausdrückliche Regelung aus den vertraglichen Vereinbarungen zum Gebrauchszweck folgen kann. Er ist dem Eigentumsanspruch des § 1004 BGB nachgebildet; hier kommt es jedoch nur darauf an, dass der Pächter einen vertragswidrigen Gebrauch der Pachtsache trotz einer Abmahnung des Verpächters fortsetzt. Dem Eigentümer des Grundstücks steht dieses Recht erst dann zu, wenn er in den streitbefangenen Pachtvertrag eingetreten ist.

2. Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist zunächst die Nutzung fremden Landes. Als Nutzung steht die Gartennutzung, nicht jedoch die bauliche Nutzung im Vordergrund. Notwendigerweise beinhaltet die kleingärtnerische Nutzung die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; nur Dauerkulturen oder eine überwiegende Nutzung zu Erholungszwecken reichen für eine kleingärtnerische Nutzung nicht aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2008 - 2 A 5.08; OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96, NVwZ-RR 2001, 83).

3. Der Anspruch des Verpächters gegen den Pächter auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Kleingartenparzelle verjährt während des laufenden Pachtverhältnisses im Übrigen solange nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH, IMR 2019, 110).

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IBRRS 2019, 0351; IMRRS 2019, 0131
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Unterlassung vertragswidrigen Gebrauchs verjährt nicht!

BGH, Urteil vom 19.12.2018 - XII ZR 5/18

Der aus § 541 BGB folgende Anspruch des Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert.*)

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IBRRS 2018, 0180; IMRRS 2018, 0055
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Anspruch auf Unterlassung abredewidriger Nutzung verjährt nicht!

OLG Celle, Urteil vom 05.01.2018 - 2 U 94/17

Der Anspruch auf Unterlassung der mietvertragswidrigen Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken unterliegt während der Mietzeit nicht der Verjährung.*)

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