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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 186/09


Beste Treffer:
IBRRS 2011, 5596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZR 186/09

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IBRRS 2011, 0754
BauvertragBauvertrag
Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09


67 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2561; IMRRS 2021, 0945
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wegen Störung der Geschäftsgrundlage darf gekündigt werden!

OLG Dresden, Urteil vom 17.02.2021 - 5 U 1814/20

Die Möglichkeit der außerordentlichen und fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen nicht durch Vertragsanpassung korrigierbarer Störungen der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 Satz 2 BGB) hat einen abgrenzbaren Anwendungsbereich und wird deswegen nicht von der Möglichkeit zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund gemäß §§ 314, 543, 569 BGB verdrängt (Fortführung von Senatsbeschuss vom 08.02.2017 - 5 U 1669/16, IMR 2017, 404).*)




IBRRS 2018, 1780; IMRRS 2018, 0644; IVRRS 2018, 0276
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie wird die unwirksame Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter geheilt?

BGH, Urteil vom 20.04.2018 - V ZR 202/16

1. Führt der ehemalige Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit die Verwaltung fort, ist er nicht mehr nach § 45 Abs. 1 WEG Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer.*)

2. Ist die Bestellung des Verwalters abgelaufen oder ein bestellter Verwalter aus anderen Gründen nicht vorhanden, kann die Zustellung entweder direkt an die beklagten Wohnungseigentümer oder in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2 WEG an den von den Wohnungseigentümern bestellten Ersatzzustellungsvertreter oder nach § 45 Abs. 3 WEG an einen durch das Gericht bestellten Ersatzzustellungsvertreter erfolgen.*)

3. Der in der unwirksamen Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter liegende Mangel kann nach § 189 ZPO durch den Zugang der Klageschrift bei den beklagten Wohnungseigentümern geheilt werden. Bei Klagen nach § 43 WEG reicht es für eine Heilung der unwirksamen Zustellung an den Verwalter als Zustellungsvertreter nach § 189 ZPO aus, wenn den beklagten Wohnungseigentümern ein der Klageschrift inhaltsgleiches Schriftstück, etwa eine Fotokopie, eine Faxkopie oder ein Scan der Klageschrift, zugeht.*)

4. Die bloße Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer über den Eingang der Klage durch den Verwalter, sei es durch ein Rundschreiben oder mündlich auf einer Eigentümerversammlung, reicht für die Heilung des Zustellungsmangels hingegen nicht aus.*)

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IBRRS 2013, 3134; IMRRS 2013, 1634
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 71/11

Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.*)

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IBRRS 2011, 5596
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 24.02.2011 - VII ZR 186/09

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2011, 0754
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhandlungsprotokoll wie kaufmännisches Bestätigungsschreiben!

BGH, Urteil vom 27.01.2011 - VII ZR 186/09

1. Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn er den im über die Verhandlung erstellten Protokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls widerspricht.*)

2. Der Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens ist dem Antragsgegner förmlich zuzustellen.*)

3. Die Verjährung wird auch dann gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB i.V.m. § 189 ZPO gehemmt, wenn der Antragsgegner den Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat. Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an.*)





9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags
D. Wirksamkeit des Werkvertrages
VI. Vertretergeschäfte
K. Verjährung und Verwirkung des Vergütungsanspruchs
II. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
1. Hemmung der Verjährung
b) Sonstige Hemmungstatbestände, § 204 BGB

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung
III. Hemmung
3. Hemmung durch Rechtsverfolgung
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
C. Konkludente Vertragsänderungen durch befolgte Anordnung

§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn)
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag
VII. Teilabnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag

3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
IV. Anordnung des Auftraggebers
2. Anordnungen Dritter

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers
III. Inhalt der Regelung
3. Bedenkenhinweis

7 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(c) Selbstständiges Beweisverfahren ( Rn. 522-523)

II. Das Vertragsverhältnis ( Rn. 14-18)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

4. Zur Anordnung Berechtigte (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 154)


2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)

2. 2. Anwaltszwang (ZPO § 486 Rn. 34-56)





1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

5. Zur Anordnung Berechtigte ( Rn. 445-452)