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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 23/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3411; IMRRS 2005, 1776
ProzessualesProzessuales
Zum Umfang der Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - IX ZR 23/04

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2 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 2828; IMRRS 2007, 1085
SteuerrechtSteuerrecht
Auskunft der Finanzbehörde bei ungeklärter Rechtslage

BGH, Urteil vom 08.02.2007 - IX ZR 188/05

1. Nach dem Gebot des sichersten Weges kann der Steuerberater gehalten sein, die Einholung einer Auskunft des Finanzamtes zu empfehlen, wenn die Rechtslage nach Ausschöpfung der eigenen Erkenntnismöglichkeiten ungeklärt ist und die Beratung eine einschneidende, dauerhafte, später praktisch nicht mehr korrigierbare rechtliche Gestaltung betrifft.*)

2. Zur einkommensteuerrechtlichen Beurteilung des Verkaufs sämtlicher Anteile an einer Kommanditgesellschaft nach einem "Tranchenmodell".*)

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IBRRS 2005, 3411; IMRRS 2005, 1776
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zum Umfang der Sachverhaltsaufklärung durch den Rechtsanwalt

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - IX ZR 23/04

1. Liefert der von dem Mandanten mitgeteilte Sachverhalt keine tatsächlichen Anhaltspunkte für rechtshindernde Einwendungen, welche die Rechtslage zugunsten des Mandanten beeinflussen könnten, ist der Rechtsanwalt, der erst in der Phase der Vertragsabwicklung beauftragt worden ist, insoweit zu einer weiteren Erforschung des Sachverhalts nicht verpflichtet.*)

2. Eine Pflichtverletzung des Anwalts, der eine einschlägige Rechtsnorm übersehen hat, kann grundsätzlich nicht deshalb verneint werden, weil es sich dabei um eine entlegene Rechtsmaterie handelt.*)

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