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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 39/08


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2819; IMRRS 2008, 1627
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch ein Rechtsmissbrauch kann die Zwangsräumung verhindern!

BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08


17 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2008, 395 BGH - Auch ein Rechtsmissbrauch kann die Zwangsräumung verhindern!

2 Aufsätze gefunden
Gilt der neue § 940a Abs. 2 ZPO auch für Gewerberaummietverhältnisse?
(Meike Klüver)
Dokument öffnen IMR 2014, 410
Wird es jetzt ernst mit der Mietrechtsänderung?
(Thomas Hannemann)
Dokument öffnen IMR 2012, 43

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 3332; IMRRS 2017, 1393; IVRRS 2017, 0544
Mit Beitrag
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vorgetäuschtes Untermietverhältnis schützt nicht vor Räumung

AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 16.01.2017 - 31 M 8004/17

1. Ein Untermietvertrag kann ein gewisses Indiz hinsichtlich der Besitzverhältnisse darstellen. Der bloße Austausch von Werbeschildern und ein vorgelegter Untermietvertrag bedeuten jedoch nicht zwingend, dass der Untermieter tatsächlichen Besitz an den Geschäftsräumen erlangt hat.

2. Befinden sich in den durchsuchten Geschäftsräumen keinerlei Unterlagen (z. B. Kassenbuch, Stempel, Quittungsblock, Kasse, Schriftverkehr, noch an die Firma adressierte Lieferscheine oder Warenlieferungen) deutet alles darauf hin, dass es sich um einen bloß fingierten Vertrag handelt, der als Scheingeschäft zu qualifizieren und damit als unwirksam einzustufen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 1508; IMRRS 2013, 0892
ImmobilienImmobilien
Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung

BGH, Beschluss vom 02.10.2012 - I ZB 78/11

Zulässigkeit der Herausgabe des Grundstücks ohne Räumung in der Zwangsvollstreckung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2819; IMRRS 2008, 1627
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Auch ein Rechtsmissbrauch kann die Zwangsräumung verhindern!

BGH, Urteil vom 14.08.2008 - I ZB 39/08

Die Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter, der weder im Vollstreckungstitel noch in der diesem beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist, im Besitz der Mietsache ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln.*)





2 Nachrichten gefunden
Räumung: Ungeahnter Untermieter kann die Vollstreckung verzögern
(24.07.2009) Wenn der Eigentümer einer Immobilie die erforderlichen rechtlichen Titel besitzt, dann ist die Räumungsvollstreckung des Objekts meistens kaum noch zu verhindern. Taucht jedoch plötzlich ein bisher nicht bekannter Untermieter auf, der ein Besitzrecht geltend macht, so kann daran die Räumung erst einmal scheitern. Das wurde nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich entschieden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZB 39/08)
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2008, 395 Dokument öffnen BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08

Trotz Missbrauch keine Räumungsvollstreckung
Haus & Grund fordert Gesetzesänderung

(26.09.2008) Eine Räumungsvollstreckung darf nicht betrieben werden, wenn ein Dritter im Besitz der Mietsache ist, der weder im Vollstreckungstitel noch in der beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Verdacht besteht, dem Dritten sei der Besitz nur eingeräumt worden, um die Zwangsräumung zu vereiteln. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. August 2008 weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Az. I ZB 39/08).
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 14.08.2008 - I ZB 39/08