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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 1910/12
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IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
Mietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich
BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12
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IMR 2017, 424 | BVerfG - Anordnungsgrund für Grundsicherungsleistungen für Unterkunft und Heizung |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 2913; IMRRS 2017, 1211; IVRRS 2017, 0467
Mit Beitrag
Mietrecht
Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich
BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12
Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen.
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BVerfG: Eilbedürftigkeit von SGB-II-Unterkunftsleistungen auch vor Räumungsklage möglich
(23.08.2017) Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 01.08.2017 entschieden und einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rechtsschutzgarantie teilweise stattgegeben (Az.: 1 BvR 1910/12).
mehr… BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12
(23.08.2017) Sozialgerichte dürfen in einstweiligen Rechtsschutzverfahren über die Eilbedürftigkeit von Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht schematisch darauf abstellen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Vielmehr müssen sie prüfen, welche negativen Folgen dem Antragsteller im konkreten Einzelfall drohen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 01.08.2017 entschieden und einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Rechtsschutzgarantie teilweise stattgegeben (Az.: 1 BvR 1910/12).
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