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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbauwand
17 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2005, 315 | OLG Karlsruhe - Gutachterkosten zur Prüfung von Bedenken durchsetzbar! |
IBR 2004, 684 | OLG Karlsruhe - Bauunternehmer kann bei Bedenken Leistung verweigern! |
4 Volltexturteile gefunden |
KG, Urteil vom 17.04.2012 - 7 U 149/10
1. Verschiebt sich die Ausführung der Leistung in eine ungünstigere Jahreszeit und werden dadurch (nicht kalkulierte) Winterbaumaßnahmen erforderlich, richtet sich die Vergütung dieser Maßnahmen auch im VOB-Vertrag nicht nach den Grundlagen der Preisermittlung. Der Auftragnehmer hat vielmehr Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Vergütung.
2. Macht der Auftragnehmer die ortsübliche Vergütung geltend, reicht es nicht aus, die Preise pauschal ins Blaue hinein zu bestreiten. Der Auftraggeber muss zumindest ansatzweise darlegen, warum er meint, die vom Auftragnehmer abgerechneten Preise entsprächen nicht der Ortsüblichkeit.
3. Die Regelung des § 2 Nr. 5 VOB/B kommt auch zur Anwendung, wenn die Verlängerung der Bauzeit auf eine Maßnahme des Auftraggebers zurückzuführen ist, die ihre Ursache in seinem Risikobereich hat. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn sich die Bauzeit dadurch verzögert, dass der Auftraggeber die von ihm geschuldete Statik und die Planung nicht rechtzeitig vorlegt.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2004 - 17 U 262/01
1. Grundsätzlich ist der Auftragnehmer nach der Anmeldung von Bedenken verpflichtet, die Vorgaben des Auftraggebers auch dann umzusetzen, wenn dieser die mitgeteilten Bedenken nicht teilt.
2. Ausnahmsweise steht dem Auftragnehmer jedoch dann ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der (weiteren) Durchführung der Bauarbeiten, gegen die Bedenken angemeldet wurden, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben.
3. Weist ein Bauherr Bedenken gegen eine Statik nur mit dem Hinweis auf eine Stellungnahme des mit der Aufstellung der Statik beauftragten Tragwerksplaners zurück, dann handelt er pflichtwidrig und der Bauunternehmer ist berechtigt, die Kosten für die Überprüfung seiner Bedenken geltend zu machen.
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2000 - 24 U 53/94
Zur Frage über die Erforderlichkeit von Verbauarbeiten und die Frage, wer die durch den Verbau verursachten Kosten zu tragen hat.
LG Berlin, Urteil vom 13.07.1995 - 95 O 376/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext7 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |