Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 145/08


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 2389
BauvertragBauvertrag
Verzicht auf Einreden gemäß § 768 BGB in Bürgschaften unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.06.2009 - XI ZR 145/08


79 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
3 Beiträge gefunden
IBR 2014, 544 OLG Koblenz - Verzicht auf Einrede der Aufrechenbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam?
IBR 2009, 515 BGH - Ausschluss von § 768 BGB: Gesamtunwirksamkeit der Sicherungsabrede!
IBR 2009, 514 BGH - Zur Auslegung von Sicherungsabreden in AGB!

2 Aufsätze gefunden
AGB-Sicherungsklauseln: Summierungseffekt kontra Teilunwirksamkeit
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2017, 1041
Preisfortschreibungen bei auffällig überhöhten Einheitspreisen
(Michael Stemmer)
Dokument öffnen IBR 2013, 1150

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1206
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungshöhe unklar: Sicherungsabrede unwirksam!

AG Dresden, Urteil vom 13.04.2023 - 103 C 3963/22

1. Eine vom Auftraggeber gestellte Sicherungsabrede ist unwirksam, wenn die für die Höhe der Sicherheit maßgebliche Bezugsgröße nicht hinreichend transparent geregelt ist.

2. Eine Intransparenz kann sich auch bei Vereinbarung einer Rangfolgeklausel daraus ergeben, dass das Klauselwerk sich widersprechende Regelungen zur Bezugsgröße enthält, die jede für sich genommen wirksam wäre.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0642
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einrede der Anfechtbarkeit kann formularmäßig ausgeschlossen werden!

BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 255/20

Ein formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB im Bürgschaftsvertrag benachteiligt den Bürgen nicht gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (Fortführung von BGH, Urteil vom 19.09.1985 - III ZR 214/83, IBRRS 1985, 0211 = BGHZ 95, 350).*)




IBRRS 2018, 3952
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3964
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2017, 4027
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsabrede mit gegenüber dem Bürgen unzulässigem Regelungsinhalt ist AGB-widrig!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 600/16

Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)




IBRRS 2017, 4028
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsvereinbarung unwirksam: Bürge kann Zahlung zurückverlangen!

BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 362/15

Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 2006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
VOB-Vertrag: Auftraggeber kann im Insolvenzfall kündigen!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.2014 - 12 U 231/13

1. Der Regelung des § 8 Abs. 2 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn das Insolvenzverfahren beantragt ist bzw. eröffnet wird, verstößt nicht gegen die Vorschriften der Insolvenzordnung und ist als wirksam anzusehen.

2. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung sowie der Vorausklage zu stellen, mag zwar „isoliert“ betrachtet insoweit unwirksam sein, führt aber nicht dazu, dass das Bürgschaftsversprechen mit seinem weiteren Inhalt hinfällig wird.




IBRRS 2018, 0801
BausicherheitenBausicherheiten
Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!

OLG Celle, Beschluss vom 23.04.2014 - 13 U 9/14

1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Netto-Auftragssumme zu übergeben hat, ist für sich genommen wirksam.

2. Eine unangemessene Übersicherung des Auftraggebers liegt jedoch dann vor, wenn neben der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% nicht nur von jeder Abschlagszahlungen 5% einbehalten werden, sondern darüber hinaus von der letzten Abschlagsrechnung noch ein weiterer Betrag von 3,60% so lange einbehalten wird, bis es nach Abnahme zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft kommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2014, 1497
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 23.04.2014 - 12 U 97/14

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede zu einer Mängelansprüchesicherheit ist wegen der konzeptionellen Einheit der zu stellenden Austauschsicherheit unwirksam, wenn sie darauf gerichtet ist, dem Bürgen formularmäßig die Einrede der Aufrechenbarkeit selbst unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu nehmen.

2. Das Austauschrecht des Auftragnehmers wird durch eine vom Auftraggeber in seinen AGB vorgegebene Sicherungsabrede unzulässig beschränkt, wonach der Auftragnehmer erst nach "Empfang der Schlusszahlung und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche" die Umwandlung der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% der Auftragssumme in eine Gewährleistungsbürgschaft von 3% der Abrechnungssumme verlangen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 5175
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme schließt konkludente Abnahme nicht aus!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013 - 23 U 15/13

1. Die Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent, das heißt durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Rechnung des Auftragnehmers prüft und bezahlt, ein Schreiben des Auftragnehmers, in dem dieser auf eine aus seiner Sicht erklärte Abnahme hinweist, nicht beantwortet, er keine Mängelrügen erhebt und eine Gewährleistungsbürgschaft annimmt, die erst nach der Abnahme zu stellen ist.

2. Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme schließt die Möglichkeit der Abnahme durch konkludente Erklärung nicht aus, wenn die Parteien (konkludent) von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgerückt sind.

3. Stellt der Auftraggeber das vom Auftragnehmer errichtete Bauwerk fertig, steht dem Auftragnehmer der vereinbarte Werklohn in voller Höhe selbst dann zu, wenn er Teile der von ihm geschuldeten Leistung nicht erbracht hat. Denn in einem solchen Fall hat es der Auftraggeber unmöglich gemacht, dass der Auftragnehmer nicht ausgeführte Leistung noch erbringt.

4. Bei der Beurteilung, ob eine Schlussrechnung prüfbar ist, ist nicht nur Inhalt der Schlussrechnung selbst zu berücksichtigen. Vielmehr sind auch ergänzende Angaben und Erläuterungen heranzuziehen.

5. Auf die Frage der Prüfbarkeit der Schlussrechnung kommt es nicht an, wenn der Auftraggeber die Rechnungen geprüft hat. Der Auftraggeber, der eine Rechnung prüft, kann deshalb nicht mit dem Einwand gehört werden, die Rechnung sei tatsächlich nicht prüfbar gewesen.

6. Der Sicherheitseinbehalt ist als Aufschub der Fälligkeit eines Teils des Werklohns zu qualifizieren. Der Erfolg einer auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts gerichteten Klage setzt danach voraus, dass der Werklohnanspruch in Höhe des eingeklagten Betrags begründet und fällig ist. Aus diesem Grunde ist es für eine Klage auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts erforderlich, die Fälligkeit und Höhe des Werklohnanspruchs darzulegen und zu beweisen.

7. Die Klausel eines Bauvertrags, wonach der Bürge "den verbürgten Betrag oder jedweden Teilbetrag bis in Höhe des verbürgten Betrags dem aus der Bürgschaft begünstigten Auftraggeber auszahlen [muss], wenn ihm versichert wird, dass der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus der Gewährleistung für seine Leistungen nicht oder teilweise nicht nachgekommen ist", verpflichtet den Auftragnehmer, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist eine solche Klausel unwirksam.




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 22

1 Nachricht gefunden
BGH - Verzicht auf Einrede aus § 768 BGB: Sicherungsabrede unwirksam!
(31.08.2011) Eine in einem VOB-Vertrag enthaltene Klausel des Auftraggebers, mit der "zur Sicherung der vertragsgemäßen Abwicklung der Leistungen nach der Abnahme, insbesondere Gewährleistung", eine Sicherung von 5 % der Abrechnungssumme vereinbart wird und Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede gemäß § 768 BGB auszustellen sind, ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.07.2011 (VII ZR 207/09) entschieden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2011, 580 Dokument öffnen BGH, 28.07.2011 - VII ZR 207/09


8 Leseranmerkungen gefunden
Untrennbarkeit der Ablösung des Bareinbehaltes durch eine Mängelbürgschaft
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
§ 770 BGB in Vertragserfüllungssicherungsabrede ausgeschlossen: Nur Teilunwirksamkeit!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2016, 455
Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 740
Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Mängelbürgschaft und Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede unwirksam?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 26
Gesamtunwirksmkeit der Sicherungsabrede
Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
 R 
Vertragsklausel nur einmal verwendet: Trotzdem AGB-Kontrolle?
(Janis Heiliger)
Dokument öffnen IBR 2013, 1000 (nur online)
Anmerkung zu BGH, XI ZR 145/08 v. 16. Juni 2009
Leseranmerkung von Dr. Karl-Heinz Inhuber zu
 R 
Ausschluss von § 768 BGB in AGB führt nur zur Teilunwirksamkeit der Sicherungsabrede!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2009, 199
BGH, Urteil vom 16.06.09 - keine Teilbarkeit einer GW-Sicherungsabrede
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Ausschluss von § 768 BGB in AGB führt nur zur Teilunwirksamkeit der Sicherungsabrede!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2009, 199

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
B. Besonderheiten des VOB-Vertrags
III. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit
4. Von der VOB/B abweichende Vereinbarungen

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
F. § 16 Abs. 6 VOB/B

§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
IV. Sicherheitseinbehalt und Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

I. Bedeutung der Vorschrift (VOB/A § 9c EU Rn. 1-4)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

I. Die Vertragserfüllungssicherheit (§ 13 VOB/B Rn. 3-10)





1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

2. Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 2 Abs. 3 N. 2 VOB/B ( Rn. 191-196)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

b) Vertragliche Vereinbarung und §§ 305 ff. BGB (VOB/B § 17 Rn. 23-56)