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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 38/05
BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2006, 1080 | BGH - Preisänderungsklauseln wirksam? (Hier: Gasliefervertrag) |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel
"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006 - 23 U 113/05
Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.
VolltextBGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Die von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete Klausel:
Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Gestehungspreise für Flüssiggas, die Material-, Lohn-, Transport- und Lagerkosten oder die Mineralöl- bzw. Mehrwertsteuersätze ändern, kann S. im Umfang der Veränderung dieser Kostenfaktoren pro Liefereinheit den vorstehend angegebenen derzeitigen Gaspreis ändern.
Wenn sich die vorgenannten Kosten ermäßigen, kann der Kunde die Neufestsetzung des Preises im Rahmen der Veränderung der Kostenfaktoren verlangen.
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.*)
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