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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 38/05


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 3130; IMRRS 2005, 1608
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Unwirksame Preisänderungsklauseln des Unternehmers im Gasliefervertrag

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

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1 Beitrag gefunden
IBR 2006, 1080 BGH - Preisänderungsklauseln wirksam? (Hier: Gasliefervertrag)

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 1968; IMRRS 2014, 1055
ImmobilienImmobilien
Gaspreis abhängig von der Ölpreisentwicklung: Klausel wirksam?

BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine Preisanpassungsklausel, nach der sich der Grundpreis für die Lieferung von Gas in Abhängigkeit von einem vertraglich bestimmten Lohnpreisindex ändert (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13).*)

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IBRRS 2012, 3948; IMRRS 2012, 2831
ImmobilienImmobilien
Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2010, 1663; IMRRS 2010, 1167
ImmobilienImmobilien
Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

Zur Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, die die Änderung des Arbeitspreises ausschließlich an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ("HEL") knüpft und Kostensenkungen außerhalb der Gasbezugskosten weder beim Arbeitspreis noch beim Grundpreis berücksichtigt (siehe BGH, Urteil vom heutigen Tag - VIII ZR 178/08, ibr-online).*)

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IBRRS 2010, 1665; IMRRS 2010, 1169
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorger: Alleinige Anbindung von Gas- an Ölpreis unwirksam

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

1. Auch eine nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer formularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.*)

2. Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbezugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.*)

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IBRRS 2010, 1532; IMRRS 2010, 1069
ImmobilienImmobilien
Vertragsrecht - Zur Rechtmäßigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparvertrag

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.12.2009 - 2 U 30/09

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IBRRS 2009, 0131; IMRRS 2009, 0078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen einer wirksamen Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel

"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."

gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2007, 3729; IMRRS 2007, 1668
ImmobilienImmobilien
Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!

BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

1. Einseitige Tariferhöhungen eines Gasversorgers gemäß § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unterliegen der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB.*)

2. Die gerichtliche Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB wird durch den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 19 Abs. 4 Nr. 2, § 33 GWB nicht verdrängt.*)

3. Die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl (sog. Anlegbarkeitsprinzip) ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle einer einseitigen Erhöhung des Gaspreises, den ein Gasversorger seinen Tarifkunden in Rechnung stellt.*)

4. Eine Tariferhöhung, mit der lediglich gestiegene Bezugskosten des Gasversorgers an die Tarifkunden weitergegeben werden, entspricht grundsätzlich der Billigkeit; sie kann allerdings unbillig sein, wenn und soweit der Anstieg der Bezugskosten durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird.*)

5. Eine einseitige Erhöhung des Gastarifs kann unbillig sein, wenn und soweit bereits der vor der Erhöhung geltende Tarif unbillig überhöht war. Das setzt voraus, dass auch dieser Tarif der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt. Daran fehlt es, wenn der Tarif zwischen dem Versorger und dem Tarifkunden vereinbart ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, z.V. in BGHZ bestimmt).*)

6. Ein von dem Gasversorger einseitig erhöhter Tarif wird zum vereinbarten Preis, wenn der Kunde die auf dem erhöhten Tarif basierende Jahresabrechnung des Versorgers unbeanstandet hinnimmt, indem er weiterhin Gas von diesem bezieht, ohne die Tariferhöhung in angemessener Zeit gemäß § 315 BGB als unbillig zu beanstanden.*)

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IBRRS 2007, 0227; IMRRS 2007, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorgung: Unangemessene Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

1. Es stellt keinen angemessenen Ausgleich für eine von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete, den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel dar,

- wenn der Verwender dem Vertragspartner für den Fall der Preiserhöhung ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag einräumt, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird oder für den Vertragspartner mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, oder

- wenn formularmäßig die subsidiäre Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 vereinbart ist, weil unklar ist, ob das Kündigungsrecht nach § 32 Abs. 2 AVBGasV auch im Fall einer Preiserhöhung aufgrund einer vertraglichen Anpassungsklausel anwendbar ist, und ein sich daraus etwa ergebendes Kündigungsrecht für den Vertragspartner nur schwer auffindbar ist

(Fortführung des Senatsurteils vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 = NJW-RR 2005, 1717).*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG nicht in Betracht.*)

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IBRRS 2007, 4429
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Reinigungsarbeiten - Anspruch auf Preisanpassung bei Lohnkostensenkung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006 - 23 U 113/05

Haben die Parteien eines Nachunternehmervertrags über Reinigungsarbeiten bei Vertragsschluss vereinbart, eine Preisanpassung für den Fall tarifvertraglicher Lohnkostenerhöhungen insoweit vorzunehmen, als der Hauptauftraggeber diese akzeptiere, so gelten die gleichen Grundsätze auch für eine vertraglich nicht geregelte Senkung der tarifvertraglichen Lohnkosten.

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IBRRS 2005, 3130; IMRRS 2005, 1608
Mit Beitrag
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Unwirksame Preisänderungsklauseln des Unternehmers im Gasliefervertrag

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

Die von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete Klausel:

Wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Gestehungspreise für Flüssiggas, die Material-, Lohn-, Transport- und Lagerkosten oder die Mineralöl- bzw. Mehrwertsteuersätze ändern, kann S. im Umfang der Veränderung dieser Kostenfaktoren pro Liefereinheit den vorstehend angegebenen derzeitigen Gaspreis ändern.

Wenn sich die vorgenannten Kosten ermäßigen, kann der Kunde die Neufestsetzung des Preises im Rahmen der Veränderung der Kostenfaktoren verlangen.

hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand.*)

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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

3. AGB-rechtliche Prüfung (VOB/A § 9d Rn. 23)