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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 181/07
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 600/16
Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, die es dem Auftragnehmer auferlegt, zur Ablösung eines Gewährleistungseinbehalts eine Bürgschaft mit einem gegenüber dem Bürgen unzulässigen Regelungsinhalt (hier: formularmäßiger Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit, der auch unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Hauptschuldners umfasst) zu stellen, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
BGH, Urteil vom 24.10.2017 - XI ZR 362/15
Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.*)
Volltext14 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
5. Sonstige geldwerte Leistungen (BGB § 556e Rn. 25-26)
a) Vertragsanpassung, insbes. Mieterhöhungsrecht des Vermieters (BGB § 535 Rn. 1122-1123)
a) Wohnraum (BGB § 535 Rn. 872-874)
c) Andere Mieterleistungen (BGB § 557 Rn. 37)
e) Zuschläge (BGB § 556d Rn. 77-82)
a) Keine generelle Unwirksamkeit (BGB § 535 Rn. 1034-1037)
aa) Fehlende Übernahme von Schönheitsreparaturen (BGB § 558a Rn. 52-53a)
3. Typische Risikoverteilung im Mietrecht ( Rn. 262-266)
II. Abgrenzung zur Instandsetzung und Instandhaltung (BGB § 559 Rn. 47-51b)
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |