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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 259/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2716
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

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55 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2017, 481 BGH - Einheitspreise sind keine Festpreise!
IBR 2016, 683 OLG Düsseldorf - Preise sind Festpreise: § 2 Abs. 3 VOB/B "durch die Hintertür" ausgeschlossen!

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme!

BGH, Urteil vom 19.01.2023 - VII ZR 34/20

Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden, hält § 4 Nr. 7 Satz 3 VOB/B (2002) ebenso wie die hierauf rückbezogene Bestimmung in § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht stand. Die Kündigungsregelung in § 4 Nr. 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 VOB/B (2002) benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist daher unwirksam.*)




IBRRS 2022, 1983
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnungssumme = Netto-Abrechnungssumme!

BGH, Urteil vom 05.05.2022 - VII ZR 176/20

Zur Auslegung des Begriffs "Abrechnungssumme" in einer vom Besteller gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingung, mit der eine Vertragsstrafe vereinbart wird.*)

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IBRRS 2021, 2567
Mit Beitrag
WerkvertragsrechtWerkvertragsrecht
Veranstaltungsvertrag corona-bedingt gekündigt: Ansprüche des Unternehmers?

KG, Beschluss vom 06.08.2021 - 21 U 19/21

1. Verpflichtet sich ein Restaurantbetreiber, die Gäste einer privaten Feier in seinem Lokal zu bewirten, handelt es sich im Zweifel um einen Werkvertrag über gastronomische Leistungen.*)

2. Ein solcher Vertrag fällt nicht unter Art. 240 § 5 EGBGB, da der Besteller nicht zum "Inhaber" einer Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahme- oder Nutzungsberechtigung wird.*)

3. Der Besteller kann einen solchen Vertrag jedenfalls dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn er vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde und im Zeitpunkt der Kündigung die Undurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie hinreichend wahrscheinlich war.*)

4. Der dem Unternehmer durch diese Absage entstehende Schaden kann aus dem Gesichtspunkt der Störung der Geschäftsgrundlage hälftig zwischen den Parteien zu teilen sein. Bemessungsgrundlage für diese hälftige Teilung sind aber die beim Unternehmer angefallenen und von ihm darzulegenden Kosten, nicht die ihm entgangene Vergütung.*)

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IBRRS 2020, 2637
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 159/19

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8% der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, IBR 2015, 133 ; IBR 2014, 735; IBR 2011, 409).*)

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IBRRS 2020, 0491
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet werden!

OLG München, Urteil vom 02.04.2019 - 9 U 1683/18 Bau

1. Der Auftragnehmer kann auch nach Kündigung des Bauvertrags eine Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) verlangen.

2. Die Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist vom Auftragnehmer konkret und in nachvollziehbarer Weise darzulegen.

3. Haben die Bauvertragsparteien auf der Grundlage von Einheitspreisen einen sog. Detail-Pauschalvertrag geschlossen, kann der Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen auf Einheitspreisbasis (schlüssig) abrechnen.

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IBRRS 2018, 3012; VPRRS 2018, 0298
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer das „Verkehrsmengenrisiko“ übernimmt, kann keine Vertragsanpassung verlangen!

LG Hannover, Urteil vom 07.09.2018 - 9 O 106/17

1. Haben die Parteien eines Konzessionsvertrags ganz bewusst keine Kompensationsregelung für den Fall des Verkehrsrückgangs aufgrund einer Wirtschaftskrise vereinbart, liegt keine planwidrige Regelungslücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden könnte.

2. Für eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fällt.

3. Das als "Verkehrsmengenrisiko" bzw. "Verkehrsrisiko" bezeichnete Risiko des Verkehrsmengenrückgangs hat nach dem Konzessionsvertrag über den privat finanzierten Ausbau und Betrieb eines 65,5 km langen Abschnitts der BAB 1 zwischen Hamburg und Bremen allein die Betreibergesellschaft zu tragen.

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IBRRS 2017, 2716
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 2578
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind Festpreise: Keine Preisanpassung bei Mengenänderungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 22 U 79/16

1. Die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" ist dahin ergänzend auszulegen, dass die Preisanpassungsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen wird.

2. Diese Klausel hält der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB stand, da sie nicht dahingehend auszulegen ist, dass mit ihr weitergehende Ansprüche auf Preisanpassung gem. § 313 BGB bzw. Schadensersatz gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind.

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1 Leseranmerkung gefunden
BGH vom 20.7.2017 - VII ZR 259/16
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
 N 
BGH: Preise sind keine Festpreise!
Dokument öffnen Nachricht

2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
L. Besonderheiten der VOB/B

22 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
V. Die Auslegung von AGB

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
II. Begriff des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
III. Vertragsbedingungen
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag
IV. Mengenminderung, § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers
E. § 3 Abs. 3 VOB/B: Maßgeblichkeit der Ausführungsunterlagen/Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
II. Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
3. Rechtsnatur der Aufgabe des Auftragnehmers
F. § 3 Abs. 4 VOB/B: Zustandsfeststellung
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 22

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(b) Über 10 % hinausgehende Mengenunterschreitung ( Rn. 277-281)





1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)



1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)