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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 259/16


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 2716
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

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45 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 0894; VPRRS 2018, 0065
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Der Grundsatz "kein dulde und liquidiere" gilt auch im Vergaberecht!

OLG Celle, Urteil vom 18.01.2018 - 11 U 121/17

1. Ein Bieter kann wegen eines Vergaberechtsverstoßes keinen Schadensersatz vor den Zivilgerichten geltend machen, wenn er zuvor keinen vergaberechtlichen Primärrechtsschutz in Anspruch genommen hat.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrags stellt.

3. Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist. Die Absicht der dreimaligen Verwendung ist auch dann belegt, wenn der Verwender die Klausel dreimal mit demselben Vertragspartner vereinbart.




IBRRS 2017, 2716
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind keine Festpreise!

BGH, Urteil vom 20.07.2017 - VII ZR 259/16

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Einheitspreis-Bauvertrags enthaltene Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich." benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)

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IBRRS 2016, 2578
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Preise sind Festpreise: Keine Preisanpassung bei Mengenänderungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2016 - 22 U 79/16

1. Die Klausel "Die dem Angebot des Auftragnehmers zu Grunde liegenden Preise sind grundsätzlich Festpreise und bleiben für die gesamte Vertragsdauer verbindlich" ist dahin ergänzend auszulegen, dass die Preisanpassungsmöglichkeit des § 2 Abs. 3 VOB/B ausgeschlossen wird.

2. Diese Klausel hält der Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB stand, da sie nicht dahingehend auszulegen ist, dass mit ihr weitergehende Ansprüche auf Preisanpassung gem. § 313 BGB bzw. Schadensersatz gem. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB ausgeschlossen sind.

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22 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann)
V. Die Auslegung von AGB

§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
II. Begriff des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
III. Vertragsbedingungen
D. § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag
IV. Mengenminderung, § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B

§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben
I. Rechtsnatur der Aufgaben des Auftraggebers
E. § 3 Abs. 3 VOB/B: Maßgeblichkeit der Ausführungsunterlagen/Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
II. Prüf- und Hinweisaufgabe des Auftragnehmers
3. Rechtsnatur der Aufgabe des Auftragnehmers
F. § 3 Abs. 4 VOB/B: Zustandsfeststellung
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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
D. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag
II. Anwendung des AGB-Rechts

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
L. Besonderheiten der VOB/B

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

(b) Über 10 % hinausgehende Mengenunterschreitung ( Rn. 277-281)





1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)



1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

II. Standard-VOB-Bauvertrag (Einzelvergabe) ( Rn. 1-390)