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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 209/07


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1639
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

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40 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0912
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Mängelhaftung ist nicht von Wartung abhängig!

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2023 - 2 U 63/22

1. In einem Werkvertrag (mit einem Verbraucher) ist eine Klausel unwirksam, die die Gewährleistungsverpflichtung des Unternehmers davon abhängig macht, dass die Durchführung der Wartung entsprechend der Herstellervorschriften nachgewiesen wird.

2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers enthaltene Entschädigungspauschalierung auf 8% der Vergütung, die auf den Teil der Leistungen entfällt, die der Unternehmer bis zu einer freien Kündigung noch nicht ausgeführt hat, ist wirksam, wenn sie dem Vertragspartner den Nachweis gestattet, dass die Entschädigung niedriger als 8% ausfällt oder der Unternehmer keine Entschädigung zu beanspruchen hat.

3. ...




IBRRS 2021, 3581
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Baugenehmigung, kein Verzug!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.11.2021 - 12 U 79/21

1. Die von einem Auftragnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags verwandte Klausel "Eine Aufrechnung gegen den Werklohnanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig", benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2011, 340).

2. Der Auftragnehmer kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung ohne sein Verschulden aus auf den Auftraggeber zurückzuführenden Gründen nicht zur vorgesehenen Leistungszeit erbracht werden kann. Dabei kann es sich um tatsächliche und rechtliche Hindernisse handeln.

3. Liegt es im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beschaffen und bereit zu stellen, gerät der Auftragnehmer nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber die Genehmigungen nicht rechtzeitig einholt.




IBRRS 2022, 1454
BauvertragBauvertrag
Mängel vor Abnahme: Kostenerstattung auch ohne Kündigung!?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2021 - 11 U 226/20

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Baumaterial, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz der Kosten der ordnungsmäßen Bauherstellung durch einen Dritten wegen eines Mangels vor Abnahme setzt voraus, dass

a) die Leistung als mangelhaft erkannt wurde und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nachgekommen ist,

b) eine dem Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels gesetzte angemessene Frist fruchtlos abgelaufen ist,

c) dem Auftragnehmer die Kündigung angedroht wurde und

d) der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf der zur Beseitigung des Mangels gesetzten Frist die Kündigung des Vertrags erklärt hat.

3. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung endgültig verweigert (BGH, IBR 2009, 14).

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IBRRS 2021, 1036
Mit Beitrag
WerklieferungWerklieferung
Aufrechnung kann auf unbestrittene Forderungen beschränkt werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.11.2020 - 7 U 93/20

1. Eine vorformulierte Vertragsklausel, wonach die Aufrechnung auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen beschränkt ist, ist im Geschäftsverkehr unter Unternehmern wirksam.

2. Die Unwirksamkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klausel auch auf Gewährleistungsrechte Anwendung findet (Abgrenzung zu BGH, IBR 2011, 340).

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IBRRS 2014, 2393; IMRRS 2014, 1435
Mit Beitrag
AGBAGB
Möglichkeit der Aufrechnung kann durch AGB nicht ausgeschlossen werden!

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.08.2014 - 12 U 2119/13

1. Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

2. Dies gilt auch für eine Klausel, die gegenüber einem Unternehmer verwendet wird.*)

3. Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07, IBR 2011, 340).*)

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IBRRS 2013, 1822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot umfasst auch Vertragsstrafe!

KG, Beschluss vom 12.08.2011 - 21 U 64/10

1. Sowohl individualvertraglich als auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Aufrechnungsverbote können - wenn möglich - einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass sie keine Mängelansprüche erfassen, die zur Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.

2. Eine Vertragsstrafe dient nicht selbst der Herstellung der vertraglichen Hauptleistungspflicht, sondern stellt ein unselbstständiges, an die Hauptverbindlichkeit lediglich angelehntes Strafversprechen dar. Der Anspruch wegen Verwirkung einer Vertragsstrafe wird deshalb von einem Aufrechnungsverbot erfasst, wonach eine Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig ist.

3. Die Vorschriften der §§ 307 ff BGB dienen dem Schutz des Vertragspartners des Verwenders. Der Verwender einer Allgemeinen Geschäftsbedingung kann sich deshalb nicht auf die etwaige Unwirksamkeit einer im Streitfall für ihn ungünstigen Klausel berufen.

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IBRRS 2011, 1639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

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3 Leseranmerkungen gefunden
Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein)
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Haftungsausschluss

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
IV. Sicherheitseinbehalt und Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Faire Alternative zur Ablösung


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

I. Die Vertragserfüllungssicherheit (§ 13 VOB/B Rn. 3-10)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

f) Aufrechnungsklauseln ( Rn. 303)



3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Aufrechnungsverbot. ( Rn. 109)

(4) Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit - § 770 Abs. 2 BGB. (VOB/B § 17 Abs. 1 Rn. 209-210)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VII. Prozessuales (VOB/B § 16 Rn. 149-152)