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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 209/07


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 1639
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

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40 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2011, 340 BGH - BGH kippt AGB-Aufrechnungsverbot in Werkverträgen!

1 Aufsatz gefunden
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2017, 1040

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 1355; IMRRS 2022, 0578
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Ehepaar erwirbt Wohnung: Abnahme kann nur gemeinschaftlich erklärt werden!

OLG Rostock, Urteil vom 21.09.2021 - 4 U 121/18

1. Der Werklohnanspruch des Bauträgers wird erst fällig, wenn der/die Erwerber einer Eigentumswohnung die Leistung abgenommen hat/haben.

2. Auch bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme kann die Leistung durch schlüssiges Verhalten (konkludent) abgenommen werden.

3. Die schlüssige Abnahme setzt - ebenso wie die ausdrückliche Abnahme - ein vom Willen des Erwerbers getragenes Verhalten voraus. Sie ist danach gegeben, wenn der Erwerber durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht ansieht.

4. Eine schlüssige Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme ist jedenfalls dann nicht durch das Vorhandensein einer Abnahmereife entgegenstehender Mängel ausgeschlossen, wenn diese während des erforderlichen Prüfungszeitraums noch nicht in Erscheinung getreten sind.

5. Ein Ehegatte ist nicht ohne Weiteres dazu bevollmächtigt, für den anderen Ehegatten die Abnahme einer gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung zu erklären.

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IBRRS 2017, 3410; IMRRS 2017, 1425; IVRRS 2017, 0556
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Übergabe per einstweiliger Verfügung?

KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17

1. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)

2. Ein Verfügungsgrund besteht auch dann, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand Abzüge vorgenommen hat, solange sich die Berechtigung dieser Abzüge im einstweiligen Rechtsschutz zuverlässig klären lässt.*)

3. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, ist berechtigt, wenn der Erwerber von seinen Zug um Zug geschuldeten Zahlungen Abzüge vornimmt, die nicht nur geringfügig überhöht sind (§ 320 Abs. 2 BGB).*)

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IBRRS 2012, 0937
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegt Mindestsatzunterschreitung vor?

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - VII ZR 31/11

1. Eine Mindestsatzunterschreitung liegt vor, wenn das für die vertraglichen Leistungen insgesamt vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ermittelten Honorars liegt. Eine isolierte Prüfung, ob einzelne in der Honorarordnung vorgesehene Abrechnungseinheiten unterhalb der Mindestsätze honoriert werden, ist nicht zulässig.*)

2. Ein Auftrag umfasst jedenfalls dann mehrere Gebäude im Sinne der § 22 Abs. 1, § 66 Abs. 1 HOAI a.F., wenn die Gebäude konstruktiv voneinander getrennt sind und nicht in einem funktionellen Zusammenhang stehen.*)




IBRRS 2011, 1639
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ausschluss der Aufrechnung in AGB

BGH, Urteil vom 07.04.2011 - VII ZR 209/07

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel

"Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig"

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext



3 Leseranmerkungen gefunden
Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein)
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Haftungsausschluss

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 17 VOB/B Sicherheitsleistung (Rodemann)
B. Sicherheitseinbehalt
IV. Sicherheitseinbehalt und Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Faire Alternative zur Ablösung


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

I. Die Vertragserfüllungssicherheit (§ 13 VOB/B Rn. 3-10)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

f) Aufrechnungsklauseln ( Rn. 303)



3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Aufrechnungsverbot. ( Rn. 109)

(4) Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit - § 770 Abs. 2 BGB. (VOB/B § 17 Abs. 1 Rn. 209-210)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

VII. Prozessuales (VOB/B § 16 Rn. 149-152)