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Ihre Suche nach Volltext: IV ZR 170/10 ergab 3 Treffer in 5 Bereichen.
BGH - ARGE-Partner verursacht Schaden: Kein Versicherungsschutz für anderen ARGE-Partner!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 2949; IMRRS 2019, 1105
Mit Beitrag
Versicherungen
Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel gilt auch für den Generalunternehmer!
OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16
Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.
Versicherungen - Sind Reparaturarbeiten vertragliche Erfüllungsleistungen?
BGH, Beschluss vom 28.09.2011 - IV ZR 170/10
1. Was unter einer vom Versicherungsschutz ausgenommenen vertraglichen Erfüllungsleistung zu verstehen ist, muss anhand des Interesses am unmittelbaren Leistungsgegenstand bestimmt werden, wie es in den den Versicherungsnehmer bindenden Verträgen seinen Niederschlag findet.
2. Die von einem ARGE-Partner vorgenommene Reparatur einer von einem Nachunternehmer beschädigten Bohrpfahlwand ist eine solche Erfüllungsleistung.