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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 385/99
BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2003, 1020 | BGH - BGB-Gesellschaft muss sich deliktisches Handeln ihrer Gesellschafter zurechnen lassen! |
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 24.06.2003 - VI ZR 434/01
Kommt bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einem Gesellschafter die Haftungsprivilegierung gem. § 106 Abs. 3 Alt. 3 SGB VII zugute, weil er selbst auf der Betriebsstätte tätig war, so kann eine Inanspruchnahme der Gesellschaft durch den Geschädigten nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldverhältnisses ausgeschlossen sein.*)
VolltextLG Neubrandenburg, Urteil vom 07.04.2003 - 3 O 417/01
Das deliktische Handeln eines BGB-Gesellschafters kann der Gesellschaft nicht zugerechnet werden. (Anm. d. Red: Durch Urteil des BGH vom 24.02.2003 - Az. II ZR 385/99 - überholt.)
VolltextBGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)
Volltext1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |