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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: II ZR 385/99
BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2003, 1020 | BGH - BGB-Gesellschaft muss sich deliktisches Handeln ihrer Gesellschafter zurechnen lassen! |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2018 - 5 U 135/16
1. Ein Generalunternehmer kann von dem von ihm beauftragten Architekten aus eigenem Recht keinen Mietausfallschaden wegen mangelhafter Ausführungspläne geltend machen.
2. Verlangt der Auftraggeber eines Architektenvertrags vom Architekten Schadensersatz wegen einer verzögerten Fertigstellung des Bauvorhabens, muss er darlegen und beweisen, dass die Bauzeitverzögerung allein oder überwiegend auf eine unzureichende oder nicht fristgerecht erbrachte Ausführungsplanung zurückzuführen ist.
VolltextBGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)
Volltext1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |