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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 24/13
OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13
Volltext9 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2013, 595 | OLG Schleswig - Handwerker erhält auch bei teilweiser Schwarzgeldabrede keine Vergütung! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2016 - 24 U 152/15
1. Zur Schwarzarbeit zählt auch die Erbringung von Werkleistungen, wenn der Auftragnehmer dabei eine sich aufgrund der Werkleistungen ergebende steuerliche Pflicht nicht erfüllt.
2. Der Auftragnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Bauleistung eine Rechnung auszustellen.
3. Nimmt der Auftragnehmer vom Auftraggeber Bargeld entgegen und stellt er über diese Zahlung nicht innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung aus, führt dies zu einer Nichtigkeit des Bauvertrags mit der Folge, dass dem Auftragnehmer kein Werklohn zusteht.
VolltextBGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13
Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu.*)
OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13
Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch Aufwendungsersatz aus GoA oder die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen aus Leistungskondiktion verlangen.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
(23.08.2013) Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch die Erstattung des Werts der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen verlangen. Das OLG Schleswig hat am 16.08.2013 entschieden, dass bei einer teilweisen Schwarzgeldabrede der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig ist, ...
mehr… IBR 2013, 210 IBR 2013, 609 BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
II. Vertragsschluss |
6. Unwirksamkeitsgründe |
d) Schwarzgeldabrede |