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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 U 24/13


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IBRRS 2013, 3593
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede: Handwerker erhält keine Vergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1366
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss der Architekt für Baumängel von "Schwarzarbeitern" einstehen?

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2018 - 7 U 48/16

1. Ein Schadensersatzanspruch wegen Fehlern bei der Ermittlung der Baukosten kann nur unter den folgenden Voraussetzungen geltend gemacht werden: (1) Fehler des Architekten unter Berücksichtigung eines entsprechenden Toleranzrahmens, (2) Darlegung von Ursächlichkeit und konkretem Schaden und (3) Verschulden des Architekten unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Bauherrn.

2. Bei der Kostenschätzung steht dem Architekten ein Toleranzrahmen zur Verfügung. Dieser liegt bei der vorgezogenen Grobkostenschätzung im Bereich von 30 bis 40%.

3. Dem Architekten obliegen bei hoher Überschreitung des Kostenrahmens Hinweispflichten. Das gilt jedoch nicht, wenn sich die Verteuerung aus Zusatzaufträgen des Bauherrn ergibt und dies für den Bauherrn ohne Weiteres erkennbar war.

4. Bezahlt der Bauherr Bauhelfer "schwarz", stehen ihm gegen die Bauhelfer keine Erfüllungs-, Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche zu. Hat der Architekt von der illegalen Beschäftigung der Bauhelfer keine Kenntnis, kann ihn der Bauherr nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.




IBRRS 2014, 1383
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13

Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.07.2004 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller nicht zu.*)




IBRRS 2013, 3593
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schwarzgeldabrede: Handwerker erhält keine Vergütung!

OLG Schleswig, Urteil vom 16.08.2013 - 1 U 24/13

Ist vereinbart, dass Handwerkerleistungen zum Teil ohne Rechnung erbracht werden, damit der Umsatz den Steuerbehörden teilweise verheimlicht werden kann (Schwarzgeldabrede), ist der geschlossene Vertrag insgesamt nichtig und kann der Handwerker von dem Auftraggeber weder die vereinbarte Zahlung noch Aufwendungsersatz aus GoA oder die Erstattung des Wertes der von ihm bereits erbrachten handwerklichen Leistungen aus Leistungskondiktion verlangen.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
6. Unwirksamkeitsgründe
d) Schwarzgeldabrede