Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 37/11
BGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2012, 393 | BGH - Tiefbauunternehmer beschädigt Stromleitung: Keine Schadenspauschale ohne Nachweis! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG München, Urteil vom 13.04.2021 - 9 U 2715/20 Bau
Kommt es aufgrund einer verzögerten Planung zu Bauablaufstörungen, darf der Auftraggeber auch unschlüssig dargelegte Bauzeitverlängerungsansprüche der Bauunternehmer (teilweise) bezahlen, wenn feststeht, dass die Forderung zumindest dem Grunde nach besteht und die Zahlung der Höhe nach angemessen ist. Der haftende Planer schuldet Schadensersatz aber nur Zug um Zug gegen die Abtretung etwaiger Rückzahlungsansprüche.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2018 - 5 U 135/16
1. Ein Generalunternehmer kann von dem von ihm beauftragten Architekten aus eigenem Recht keinen Mietausfallschaden wegen mangelhafter Ausführungspläne geltend machen.
2. Verlangt der Auftraggeber eines Architektenvertrags vom Architekten Schadensersatz wegen einer verzögerten Fertigstellung des Bauvorhabens, muss er darlegen und beweisen, dass die Bauzeitverzögerung allein oder überwiegend auf eine unzureichende oder nicht fristgerecht erbrachte Ausführungsplanung zurückzuführen ist.
VolltextBGH, Urteil vom 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Zur Schätzung einer Auslagenpauschale für Aufwendungen des Geschädigten.*)
Volltext