Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: KZR 2/07
BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07
Volltext7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 514 | BGH - Zur Auslegung von Sicherungsabreden in AGB! |
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2010 - 17 U 67/08
1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücke im Falle vorzeitiger Weiterveräußerung ist nur dann ohne Weiteres mit den §§ 305 ff. BGB bzw. § 11 Abs. 2 BauGB vereinbar, wenn - etwa in einem "Einheimischenmodell" - die Veräußerung tatsächlich zu einem gegenüber Marktpreisen ermäßigten Preis erfolgt war.*)
2. Fehlt es an einer Ermäßigung des Erwerbspreises und eröffnet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit einer Verkürzung der Frist der vorgeschriebenen Eigennutzung bzw. zu unterlassenden Weiterveräußerung, so hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Ermessensausübung die anderenfalls die Erwerber treffenden Nachteile in besonderem Maße zu berücksichtigen. Wollen die Erwerber berufsbedingt fortziehen und ihr Grundstück veräußern, kann das Ermessen zugunsten einer Fristverkürzung reduziert sein.*)
VolltextBGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06
In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel
"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."
gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07
1. Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).*)
2. Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.*)
3. Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im \"kundenfeindlichsten\" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.*)
4. Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |