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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: KZR 2/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1601; IMRRS 2008, 1081
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Preisänderungsvorbehalt in AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07

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1 Beitrag gefunden
IBR 2009, 514 BGH - Zur Auslegung von Sicherungsabreden in AGB!

4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 4012; IMRRS 2013, 1950
VersicherungenVersicherungen
Berechnung des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 17/13

1. Dem Versicherungsnehmer, der bis Ende 2007 einen Vertrag über eine Lebensversicherung geschlossen hat, steht im Falle der Kündigung bei Unwirksamkeit der in den allgemeinen Bedingungen enthaltenen Klauseln über die Berechnung des Rückkaufswertes und die Verrechnung der Abschlusskosten (hierzu Senatsurteil vom 25. Juli 2012 IV ZR 201/10, BGHZ 194, 208) im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ein Mindestbetrag zu, der die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals nicht unterschreiten darf (Fortführung Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297).*)

2. § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG findet auf solche Verträge weder über § 306 Abs. 2 BGB noch über die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung Anwendung.*)

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IBRRS 2013, 4202; IMRRS 2013, 2027
VersicherungenVersicherungen
Zur Berechnung des Rückkaufwertes bei Vertragsauflösungen!

BGH, Urteil vom 11.09.2013 - IV ZR 114/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 0131; IMRRS 2009, 0078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen einer wirksamen Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06

In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel

"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."

gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.*)

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IBRRS 2008, 1601; IMRRS 2008, 1081
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sonstiges Zivilrecht - Preisänderungsvorbehalt in AGB unwirksam

BGH, Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07

1. Die Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas bildet sachlich einen eigenen Markt; ein einheitlicher Markt für Wärmeenergie besteht nicht (Bestätigung von BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen).*)

2. Um die Billigkeit einer Erhöhung des Gaspreises darzulegen, muss der Gasversorger nicht dartun, dass er mit der Erhöhung eine bestehende marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.*)

3. Auch im Individualprozess ist eine mehrdeutige Allgemeine Geschäftsbedingung im \"kundenfeindlichsten\" Sinne auszulegen, wenn diese Auslegung zur Unwirksamkeit der Klausel führt und dies dem Kunden günstiger ist.*)

4. Eine Klausel in einem Gassondervertrag, die den Gasversorger berechtigt, die Gaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch seinen Vorlieferanten erfolgt, benachteiligt den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.*)

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
K. § 2 Abs. 10 VOB/B: Vergütung von Stundenlohnarbeiten

1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Allgemeines ( Rn. 112-115)