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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: GSZ 1/08


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 2926; IMRRS 2008, 1674
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08

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7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3805
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abschluss eines "echten" Stufenvertrags: Verjährungsfalle für den Auftraggeber!

OLG Naumburg, Urteil vom 18.11.2021 - 2 U 155/20

1. Beim "echten" Stufen- oder Optionsvertrag werden nur die Leistungen der zunächst beauftragten Stufe(n) Vertragsbestandteil. Später beauftragte Stufen stellen einen eigenständigen Vertrag dar.

2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wegen Planungs- und Überwachungsfehlern läuft für jede Stufe gesondert.

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IBRRS 2015, 0877
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt hat als Bauunternehmer gesteigerte Überwachungs- und Koordinierungspflichten!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.01.2015 - 2 U 5/14

1. Zur Haftung des Architekten für Baumängel, der in einem Bauvertrag die schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhauses übernommen hat.*)

2. Verpflichtet sich ein Architekt zur schlüsselfertigen Erstellung eines Hausanwesens und übernimmt er dabei die Bauleitung für alle in Auftrag gegebenen Bauleistungen, obliegt ihm nicht nur die übliche Objektüberwachung, sondern er ist auch verpflichtet, die Arbeiten gezielt zu überwachen und zu koordinieren, um zu erreichen, dass das Bauwerk frei von Mängeln und wie geplant durchgeführt wird.

3. Der bauaufsichtsführende Architekt muss solchen Baumaßnahmen besondere Aufmerksamkeit widmen, bei denen sich im Verlaufe der Bauausführung Anhaltspunkte für Mängel ergeben. Er darf sich in einem solchen Fall nicht auf gelegentliche Baustellenbesuche beschränken, sondern muss die Überwachung der Bauleistungen regelmäßig und in angemessener, jedoch zumutbarer Weise vornehmen. Dabei hat er sich durch häufigere Kontrollen zu vergewissern, ob seinen Anweisungen auch sachgerecht gefolgt wird.

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IBRRS 2012, 1133
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Eigene Leistung mangelhaft: Haftung auch für Mängel an Fremdgewerk!

OLG Köln, Urteil vom 18.03.2011 - 19 U 5/10

Führen Mängel an der Leistung des Auftragnehmers (hier: Mängel an der Aufhängung einer Heiz-/Kühldecke) zu Schäden an einem anderen Gewerk (hier: einer Gipskartondecke), liegt ein Mangelfolgeschaden vor, den der Auftragnehmer nach § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B zu ersetzen hat.




IBRRS 2010, 2848; IMRRS 2010, 2081
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufnahme des Rechtsstreits durch Klageänderung

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 198/09

1. In Fällen, in denen die Streitgegenstände nicht identisch sind, aber durch eine Klageänderung eine Identität hergestellt werden kann, kann der anhängige Rechtsstreit gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommen werden.*)

2. § 180 Abs. 2 InsO ist dahingehend auszulegen, dass in Fällen eines nicht identischen Streitgegenstandes zwischen anhängiger Klage und Feststellungsklage eine Aufnahme des anhängigen Rechtsstreits jedenfalls grundsätzlich möglich ist. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, den Kosten- und Zeitaufwand eines selbständigen Feststellungsprozesses zu vermeiden und die bisherigen Prozessergebnisse zu erhalten, wodurch unnötiger Zeit- und Kostenaufwand vermieden werden soll. Ist ein Rechtsstreit rechtshängig, dessen Ergebnisse im Rahmen des Feststellungsprozesses verwertet werden können, so dass eine Klageänderung hin zu einem Antrag auf Zahlung der bestrittenen Forderung sachdienlich wäre, dient es der Prozessökonomie, wenn der alte Rechtsstreit aufgenommen wird.*)

3. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Sechs-Monats-Frist gemäß § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht der Zugang des Tabellenauszugs mit dem Bestreiten des Insolvenzverwalters. Unter dem "eingeleiteten Verfahren" im Sinne des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB ist nicht das Ende des "Forderungsanmeldungsverfahrens" durch Bekanntgabe des endgültigen Bestreitens einer Forderung, sondern das Ende des Insolvenzverfahrens zu verstehen.*)

4. Sachurteilsvoraussetzung einer jeden Klage, die sich auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle richtet, ist es, dass der Insolvenzgläubiger die Forderung zunächst zur Insolvenztabelle angemeldet und der Insolvenzverwalter sie bestritten hat.

5. Gemäß § 182 InsO bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Feststellung einer bestrittenen Forderung zur Insolvenztabelle nach dem Betrag, der bei der Verteilung der Insolvenzmasse für diese Forderung zu erwarten ist.

6. Leistet ein Auftraggeber (AG) innerhalb einer vom Auftragnehmer (AN) gesetzten und angemessenen Frist keine Sicherheit gemäß § 648a BGB, ist der AN dazu berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, und zwar auch im Stadium nach Kündigung/Abnahme. Ein Anspruch des AG auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten ist ausgeschlossen.

7. Die für die Fälligkeit einer Werklohnforderung nach Kündigung notwendige Abnahme kann darin liegen, dass die Bauvertragsparteien eine Bautenstandsfeststellung durchführen, wenn dieser ein Abnahmeverlangen des AN mit Terminvorschlägen vorausgegangen ist.




IBRRS 2010, 2489; IMRRS 2010, 1830
BauvertragBauvertrag
Feststellung einer Werklohnforderung

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.06.2010 - 12 U 189/09

Hinweis:

Hierbei handelt es sich um ein falsches Aktenzeichen.

Das korrekte Aktenzeichen der Entscheidung lautet: 12 U 198/09

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IBRRS 2008, 2926; IMRRS 2008, 1674
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede erstmals im Berufungsrechtszug

BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08

Die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede ist unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind.*)

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IBRRS 2008, 0334; IMRRS 2008, 0229
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verjährungseinrede in der Berufung verspätet?

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - XI ZR 144/06

Dem Großen Senat für Zivilsachen wird folgende Frage vorgelegt: Ist die erstmals im Berufungsrechtszug erhobene Verjährungseinrede auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind?

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1 Nachricht gefunden
BGH: Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz möglich
(16.10.2008) Die Einrede der Verjährung kann erstmals auch noch in der Berufungsinstanz erhoben werden, wenn die insoweit relevanten Tatsachen unstreitig sind. Das hat der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs am 23. Juni 2008 entschieden.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
I. Prozessuales

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

X. Verjährung und Verwirkung des zusätzlichen Vergütungsanspruchs (VOB/B § 2 Rn. 404-407)



1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

I. Rechtsnatur der Schlusszahlungseinrede (VOB/B § 16 Abs. 3 Rn. 61)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

I. Verjährung: § 13 Abs. 4 VOB/B (VOB/B § 13 Rn. 138-139)