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Ihre Suche nach Volltext: 7 E 664/07 ergab 4 Treffer in 5 Bereichen.
OVG Nordrhein-Westfalen - Nutzungsuntersagung möglich, wenn Baugenehmigung fehlt?
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 3662; IMRRS 2010, 2684
Mit Beitrag
Umwelt und Naturschutz
Baugenehmigungspflicht für Solaranlage?
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2010 - 7 B 985/10
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf die Nutzungsänderung der Baugenehmigung.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2009 - 10 B 617/09
1. Die Nutzung eines maximal 300 m² großen Teiles einer insgesamt mehr als 1500 m² großen Hoffläche als Lagerplatz ist nach § 65 Abs 1 Nr. 26 BauO NRW allenfalls dann genehmigungsfrei, wenn die Teilfläche vom Antragsteller konkret bezeichnet ist.*)
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung und Räumung eines solchen Lagerplatzes wegen formeller Illegalität anordnen, wenn der Betreiber eine Genehmigung oder Duldung nicht nachweist.*)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)