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OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 712 | OVG Nordrhein-Westfalen - Nutzungsuntersagung möglich, wenn Baugenehmigung fehlt? |
4 Volltexturteile gefunden |
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2023 - 7 B 128/23
Allein die formelle Illegalität der fraglichen Nutzung begründet in aller Regel ein erhebliches öffentliches Interesse an deren sofortiger Untersagung.
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.09.2010 - 7 B 985/10
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf die Nutzungsänderung der Baugenehmigung.
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2009 - 10 B 617/09
1. Die Nutzung eines maximal 300 m² großen Teiles einer insgesamt mehr als 1500 m² großen Hoffläche als Lagerplatz ist nach § 65 Abs 1 Nr. 26 BauO NRW allenfalls dann genehmigungsfrei, wenn die Teilfläche vom Antragsteller konkret bezeichnet ist.*)
2. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Nutzung und Räumung eines solchen Lagerplatzes wegen formeller Illegalität anordnen, wenn der Betreiber eine Genehmigung oder Duldung nicht nachweist.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2007 - 7 E 664/07
1. Die Durchführung des Anzeigeverfahrens für eine Nutzungsänderung nach § 2 Nr. 4 Buchst. c des Bürokratieabbaugesetzes I NRW scheidet aus, wenn die Nutzungsänderung bereits vollzogen ist.
2. Zu den Voraussetzungen für eine Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität der aufgenommenen Nutzung (Zusammenfassung der Rechtsprechung des OVG NRW).*)
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